Normen

VOB Teil C

Der Teil C der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) umfasst eine Zusammenstellung von DIN-Vorschriften für Bauleistungen - im Einzelnen aufgeführt unter dem Begriff ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) -:
  • beginnend mit der ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art –,
  • über ATV DIN 18300 – Erdarbeiten – bis hin
  • zur ATV DIN 18459 – Abbruch- und Rückbauarbeiten –.
Insgesamt umfasst der Teil C in der VOB 65 ATV bzw. relevante DIN-Vorschriften.
Erfolgt die Ausführung der Bauleistungen auf Grundlage eines VOB-Vertrags, so wird nach § 1 in der VOB, Teil B bestimmt, dass die ATV zugleich Bestandteil des Vertrags sind. Ableitend aus § 8a Abs. 1 im Abschnitt 1 der VOB/A (analog auch nach § 8a EU und § 8a VS jeweils Abs. 1 in den Abschnitte 2 und 3 der VOB/A) ist dies bereits in den Vergabeunterlagen vorzuschreiben.
Die ATV DIN erhielten mit der Gesamtausgabe der "VOB 2019 " eine Aktualisierung mit dem "Ausgabestand: September 2019". Da die ATV DIN grundlegendes Standard- und Regelwerk für die Baubranche sind, müssen sie immer wieder auf den neuesten Stand der praktischen Bauerfahrung gebracht werden. Die vorherige Überarbeitung lag mit dem Ausgabestand September 2016 in der Gesamtausgabe der VOB 2016 vor. Hervorzuheben war 2016 die Neufassung zu Gerüsten als Nebenleistungen in den Ausbaugewerken (entgegen vorher von "Gerüsten nach 2 m-Regelung ") mit Bezug auf bis 3,50 m über der Standfläche des erforderlichen Gerüstes.
Innerhalb des Teils C der VOB wurden von den Ausgaben "September 2019":
  • 14 ATV DIN fachtechnisch überarbeitet (betreffend ATV DIN 18299 sowie 4 ATV DIN im Tiefbau und 9 ATV DIN im Hochbau),
  • 40 ATV DIN redaktionell angepasst und
  • bei 4 ATV DIN der Titel geändert (betreffend ATV DIN 18318, 18338, 18382 und 18384).
Bei der redaktionellen Anpassung erfolgten vorrangig Verweise auf aktuelle Normen, auf entsprechende Paragrafen der VOB u. a.
Die einzelnen DIN sind unter ATV (allgemeine Technische Vertragsbedingungen) aufgeführt.
Die Neuerungen zu den ATV DIN werden im Baunormenlexikon detailliert mit den Neufassungen sowie den Änderungen im Vergleich zu vorherigen Aussagen dargestellt.
Jede ATV DIN in der VOB/C folgt der gleichen Gliederung mit den Abschnitten 0. bis 5.:
0.Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
1.Geltungsbereich
2.Stoffe, Bauteile
3.Ausführung
4.Nebenleistungen, besondere Leistungen
5.Abrechnung
Der Abschnitt 5. Abrechnung beschreibt die Regeln für die Durchführung des Aufmaßes. Seit 2016 wurde jeweils der "Abschnitt 5: Abrechnung" in jeder ATV DIN folgendermaßen neu strukturiert:
5Abrechnung
5.1Allgemeines
5.2Ermittlung der Maße/ Mengen
5.3Übermessungsregeln
5.4Einzelregelungen
Speziell zu den Anforderungen für das Aufmaß sowie zeichnerische Darstellungen von Aufmaßregeln sei hingewiesen auf: VOB/C mit Bildkommentaren.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "VOB Teil C"

DIN-Norm
Ausgabe 2012-01
Diese Norm gilt für geböschte und für verbaute Baugruben und Gräben, die von Hand oder maschinell ausgehoben und in denen insbesondere - Bauwerke, zum Beispiel Keller oder mehrgeschossige Tiefgaragen, errichtet, - Kanäle, zum Beispiel Abwasser-, Fern...
- DIN-Norm im Originaltext -

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