Die VOB Teil C ist die Abkürzung für „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C“. Sie enthält die Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), die als Vertragsregeln gelten.
Was ist die VOB Teil C?
Da die ATV DIN grundlegendes Standard- und Regelwerk für die Baubranche sind, müssen sie immer wieder auf den neuesten Stand der praktischen Bauerfahrung gebracht werden. Als VOB/C liegt ein Ergänzungsband 2023 zur gegenwärtig gültigen VOB 2019 vor. Mit Erlass des Bundesbauministeriums (BMWSB) vom 20. September 2023 erfolgte die Einführung zum 1. Oktober 2023.
Eine Privilegierung bezüglich Allgemeiner Geschäftsbedingungen, wie sie der VOB Teil B als Ganzes bei einem Bauvertrag zukommt, gilt nicht für die VOB/C. Die Regelungen in den ATV DIN können einer Inhaltskontrolle mit Bezug auf §§ 307 BGB unterzogen werden.
VOB Teil C – das gilt seit 1. Oktober 2023
Die VOB/C umfasst mit dem Ergänzungsband 2023 nunmehr insgesamt 68 ATV DIN, wovon 3 ATV DIN (18327, 18328 und 18448) zum Stand: September 2023 (09-2023) neu erarbeitet, weitere 17 ATV DIN fachtechnisch und 1 ATV DIN (18322) redaktionell überarbeitet wurden. Soweit keine Aktualisierung erfolgte, behalten die ATV DIN zum bisherigen Stand (teils September 2019 und teils September 2016) ihre Gültigkeit. Welche ATV die bisherigen ATV der Gesamtausgabe 2019 ersetzen, finden Sie hier. Die Neuerungen zu den ATV DIN werden im Baunormenlexikon detailliert mit den Neufassungen sowie den Änderungen im Vergleich zu vorherigen Aussagen dargestellt. Hervorzuheben ist die grundlegende Überarbeitung der ATV DIN 18451 – Gerüstarbeiten. Mit dem VOB-Ergänzungsband 2023 wurden neue und überarbeitete Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C als DIN-Normen herausgegeben.
Bild: © f:data GmbH
So ist die VOB/C aufgebaut
Eingeordnet sind die ATV in der VOB/C
- beginnend mit der ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art – und den folgenden gewerkbezogenen
- ATV DIN 18300 – Erdarbeiten – bis hin zur
- ATV DIN 18459 – Abbruch- und Rückbauarbeiten –.
Jede einzelne ATV DIN gliedert sich wie folgt:
0. | Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung |
1. | Geltungsbereich |
2. | Stoffe, Bauteile |
3. | Ausführung |
4. | Nebenleistungen, besondere Leistungen |
5. | Abrechnung |
Spezielle Aussagen werden zu den Inhalten unter ATV getroffen. Die Abrechnung der Leistungen kann nach Zeichnung, digitalem Modell oder örtlichem Aufmaß erfolgen, näher erläutert unter Aufmaßregeln nach VOB/C. Vertragliche Einbindung der VOB/C
Sollen die ATV DIN für ein Bauvorhaben maßgebend sein, müssen sie in den Bauvertrag einbezogen werden. Die Vertragsregelung bleibt den Vertragspartner überlassen. Eine grundsätzliche Einbindung gilt bei öffentlichen Bauaufträgen.
Die ATV DIN sind als Ergänzung zur Vertragsgestaltung anzusehen, insbesondere mit ihren speziellen Hinweisen, Verweisen auf weitere DIN-Vorschriften z. B. zu Stoffen und Anforderungen der Bauausführung sowie zum Aufmaß und Abrechnung der Bauleistungen. Das betrifft besonders die gewerkbezogenen ATV DIN des Hoch-, Tief- und Ausbaus. Bleiben Auffassungen bei der Ausschreibung und Bauausführung unklar und streitig, kann bei Vereinbarung der ATV DIN zur Klärung dienlich sein. Erfolgt die Ausführung der Bauleistungen auf Grundlage eines VOB-Vertrags, so wird nach § 1 in der VOB Teil B bestimmt, dass die ATV DIN zugleich Bestandteil des Vertrags sind. Dies ist für nationale Ausschreibungen im Unterschwellenbereich nach § 8a Abs. 1 sowie analog in den §§ 8a EU und 8a VS jeweils Abs. 1 bei EU-weiten Ausschreibungen sowie verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen bereits in den Vergabeunterlagen vorzusehen.