04.11.2011 | Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

Kalkulationsverfahren für Baupreise Teil 2

Wie in der letzten Ausgabe gezeigt wurde, bieten sich verschiedene Verfahren für die Angebotskalkulation an. Der Form nach ist die Angebotskalkulation meistens eine Zuschlagskalkulation, bei der die Einzelkosten (EKT) direkt ermittelt und die Gemeinkosten (BGK, AGK) sowie W&G mit vorbestimmten Zuschlägen zugerechnet werden.
Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Bild: © Gina Sanders, Fotolia.com
Vorzuziehen ist dieses Kalkulationsverfahren vorrangig dann, wenn die BGK, im Besonderen die Kosten der Baustelleneinrichtung weniger von Bedeutung sind oder als Normalpositionen im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind. Als Vorteil kann eine aufwendige Ermittlung der baustellenbezogen zu erwartenden BGK entfallen. Spielt die Baustelleneinrichtung eine bedeutende Rolle und wird sie in der Ausschreibung als Nebenleistung (ohne Erwähnung im LV) angesehen, dann kann die Zuschlagskalkulation ggf. von Nachteil sein, dass die BGK nicht umfassend aufwandsgerecht kalkuliert werden.
Bei der beispielhaft gewählten Software nextbaufür die Angebots- und Nachtragskalkulation werden die Einzelkosten nach dieser Methode rechnerintern über die DBD-Kalkulationsansätze oder ggf. auch manuell ermittelt.
Auf die Einzelkosten als Bezugsbasis sind die Zuschläge für die BGK, AGK und W&G zu verrechnen, wie auch im EFB-Preisblatt 221 bei Verlangen als Ausweis gefordert. Hinzu kommt noch ein Zuschlag auf die Nachunternehmerleistungen, der jedoch – unabhängig von der Variante für die Vorbestimmung von Zuschlägen nach 2.1 bis 2.3 – spezifisch für das betreffende Bauvorhaben vorzubestimmen wäre.
Auf Grundlage der 16 hinterlegten Musterfinanzpläne liegt in nextbau eine breite Basis vor, die bauleistungsorientierter die Vorbestimmung von Zuschlägen unterstützen kann. Sie liefern vordurchdachte und praktische Erfahrungswerte, die betriebsindividuell angepasst werden können und ggf. auch sollten. Mit ihrer Hilfe wird es aber evtl. rationeller möglich, die Einheitspreise hinsichtlich des Anteils an Gemeinkosten „vorwärts“ zu kalkulieren und zugleich die Anforderungen aus den ergänzenden Preisblättern (EFB-Preis) zu erfüllen.
Weiterhin lassen sich einfach und schnell die Gesamtbeträge zu den Leistungspositionen, die Umlagesummen für die BGK, AGK, W&G und die Deckungsbeiträge ermitteln. Die Berechnungen liefern auch die Bedarfsmengen für Arbeitsstunden, Baustoffe, Gerätekosten u.a. und stehen als Ausdrucke zur Verfügung.
Die Zuschläge für die BGK, AGK und W&G lassen sich nach unterschiedlicher Art und Weise vorbestimmen. In nextbau können als Varianten gewählt werden:
  1. Ansatz von Zuschlägen – differenziert nach BGK, AGK, W&G sowie insgesamt – auf die Summe der Einzelkosten je Leistungsposition als einfach vorbestimmte Zuschläge (in x:bau bisher als einfache Zuschlagskalkulation praktiziert).
    In diesem Falle sind die Zuschläge auf die Kostenarten der Einzelkosten gleichverteilt und nicht differenziert. Vorzuziehen und besonders zu empfehlen ist diese Form für kleinere Bauunternehmen und Bauhandwerksbetriebe sowie für Bauleistungssparten die weniger komplex und schwierig sind.
  2. Ansatz von Zuschlägen ebenfalls für BGK, AGK, W&G, aber weiter differenziert für die Kostenarten der Einzelkosten.
    Die Zuschläge auf die Kostenarten können und werden oft sehr unterschiedlich hoch sein. Vorzuziehen ist diese Kalkulationsform dann, wenn die Bauleistung für das zu kalkulierende Bauvorhaben nicht nur lohnintensiv, sondern sowohl lohn- als auch stoffintensiv (oder geräteintensiv u.a.) ist. Das ist in der Regel bei allen Rohbauleistungen der Fall bzw. für das Bauhauptgewerbe durchaus typisch und maßgebend.
  3. Zuschlag aller Gemeinkosten und W&G ausschließlich auf den Kalkulationslohn, wonach im Ergebnis ein Verrechnungslohn als Vollkostenstundensatz vorliegt. Über andere Kostenarten außer Lohn entfällt eine Verrechnung, folglich erscheinen Zuschläge im EFB-Preisblatt 221 lediglich in der Spalte Lohn im 2. Abschnitt. Ein solcher Verrechnungslohn kann nur als Durchschnittswert fungieren. In gewissen Abständen sollte er überprüft, neu berechnet oder besser noch auftragsbezogen vorbestimmt werden.
    Eine solche Vollkostenstundensatzkalkulation ist zwar grober in der Wahl der vorbestimmten Zuschläge, muss aber deshalb nicht von vornherein ungenauer sein. Anwendung wird diese Kalkulationsform vorrangig im Ausbaugewerbe sowie bei einfach strukturierten Bauaufträgen mit nur einem oder wenigen Gewerken finden.
Eine Beschäftigung mit der Endsummenkalkulation sowie der Deckungsbeitragskalkulation lesen Sie in folgenden Ausgaben der bauprofessor.nachrichten.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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