Chancen und Grenzen im industrialisierten Wohnungsbau Modulare und serielle Bauweisen gelten als aussichtsreicher Ansatz zur Bewältigung der Wohnungsmarktprobleme. Im dritten Teil der Serie „Modulare und serielle Bauweisen im Wohnungsbau“ erläutert Stefan Kugler, Sachverständiger für Baubetrieb und Baubetriebswirtschaft, welchen Beitrag industrialisierte Bauweisen tatsächlich leisten können. 14.07.2026
Rechtsfolgen des Verzugs im Bauablauf Gerät der Auftragnehmer in Verzug, stellt sich die Frage nach den Rechtsfolgen. Im dritten Teil der Miniserie „Fristen“ beleuchtet Tobias Borschel, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, die Vertragsstrafe, Schadensersatzansprüche sowie die Möglichkeit der Vertragskündigung. 25.06.2026
Modulare und serielle Bauweisen: Vor- und Nachteile im Wohnungsbau Modulare und serielle Bauweisen beschleunigen den Wohnungsbau und wirken sich vor allem auf Bauabläufe, Ressourcen, Qualität und Wirtschaftlichkeit aus. Stefan Kugler, Sachverständiger für Baubetrieb und Baubetriebswirtschaft, erläutert im zweiten Teil der Serie „Modulare und serielle Bauweisen im Wohnungsbau“ die Chancen und Risiken industrialisierter Bauweisen. 23.06.2026
Die Renaissance des industrialisierten Bauens Wohnraummangel, steigende Baukosten und begrenzte Kapazitäten setzen den Wohnungsbau heute unter Druck. Stefan Kugler, Sachverständiger für Baubetrieb und Baubetriebswirtschaft, erläutert im ersten Teil der Serie „Modulare und serielle Bauweisen im Wohnungsbau“, warum beide Bauweisen zunehmend an Bedeutung gewinnen. 11.06.2026
Kein Abzug „neu für alt“ bei Werkmängeln Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Auftraggebern: Bei Baumängeln dürfen die Kosten für die Mängelbeseitigung künftig grundsätzlich nicht mehr gekürzt werden, nur weil die Reparatur die Lebensdauer des Bauwerks verlängert. Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann klärt, was das für die Rechtslage bedeutet. 04.06.2026
VOB kein „Rundum-Sorglos-Paket“: Vorsicht bei der Vertragsgestaltung! Die VOB Teil B ist kein „Rundum-Sorglos-Paket“, sondern setzt viele vertragliche Regelungen lediglich voraus. Vertragsstrafen, Sicherheiten und Skonto müssen ausdrücklich vereinbart werden, da die VOB Teil B nur deren Ausgestaltung im Detail regelt. Fehlen solche Vereinbarungen, drohen finanzielle Nachteile. 30.04.2026