ÖPP-Modelle (Öffentlich Private Partnerschaften bzw. Public Partnerships) sind Partnerschaftsprojekte zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen, insbesondere bei Hochbauinvestitionen, im Speziellen auch als PPP-Projekte (Public Private Partnership) bezeichnet. Sie ermöglichen staatlichen Institutionen durch die Nutzung von privatem Kapital eine effizientere Erfüllung ihrer Aufgaben. Bei den ÖPP-Projekten wird neben der privaten Mitfinanzierung auch das private Know-how bei der Planung, Einrichtung und dem Betrieb des jeweiligen Projekts mit herangezogen und genutzt.
Das Bundeskabinett hat am 17.6.2009 den Entwurf für ein Gesetz (ÖPP-Vereinfachungsgesetz) zur Vereinfachung der Umsetzung von ÖPP beschlossen. Der Entwurf enthält einen Vorschlag, wonach ÖPP als gleichberechtigte Alternative bei der Realisierung öffentlicher Vorhaben geprüft werden müssen.
Für ÖPP-Lebenszyklusprojekte ist im Rahmen eines Forschungsprojektes ein standardisiertes Verfahren zur Gesamtkostenkalkulation von ÖPP-Projekten vom Institut für Betriebslehre der Universität Stuttgart und vom Institut für wirtschaftliches und technisches Immobilienmanagement GmbH entwickelt worden.
Der private Partner übernimmt bei ÖPP in der Regel die Planung, den Bau, die Finanzierung, den Betrieb und ggf. die Verwertung des Projektgegenstandes.
Die vertragliche Gestaltung kann nach verschiedenen Modellen erfolgen, so als Wem die Wirtschaftsgüter nach der Realisierung von ÖPP-Maßnahmen zugeordnet werden, richtet sich nach der vertraglichen Regelung zwischen den Partnern oder ggf. deren Entscheidung. Das ist wichtig, weil auch für ÖPP seit der Steuerreform die Regelungen zur Zinsschranke gelten.