Rechtsformen/ ARGE

Vermietungsmodell bei ÖPP

Öffentliche private Partnerschaften (ÖPP) können als Vermietungsmodell zwischen Öffentlichen Auftraggebern und privaten Auftragnehmern vertraglich gestaltet und abgewickelt werden. Für dieses Modell ist es charakteristisch, dass sowohl das zivilrechtliche als auch das wirtschaftliche Eigentum am Projektgegenstand während der gesamten Vertragslaufzeit in den Händen des privaten Auftragnehmers liegt.
Die Öffentlichen Auftraggeber zahlen Miete für den Projektgegenstand an den privaten Auftragnehmer. In der Regel enthalten diese Mietzahlungen keinen Zinsanteil. Folglich treten beim privaten Auftragnehmer keine Zinserträge ein, die mit Zinsaufwendungen bei Anwendung der Zinsschranke saldiert werden könnten.
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