Baubetrieb/Bauunternehmen

Patronatserklärung

Bei einer Patronatserklärung gewährt eine Muttergesellschaft (beispielsweise der Konzern oder die Holding) gegenüber einer Tochtergesellschaft eine Zusage, meistens gegenüber Kreditinstituten für an die Tochtergesellschaften auszureichende Kredite sowie gegenüber Gläubigern, ob und in welchem Maße die Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft haftet oder zur Zahlung in Anspruch genommen werden kann. Gebräuchlich sind für die Patronatserklärung auch synonyme Begriffe wie "Letter of Intend" oder "Letter of Comfort". Eine Patronatserklärung bringt der Tochtergesellschaft in der Regel den Vorteil, kreditwürdiger zu sein.
Patronatserklärungen kommen in der Bauwirtschaft meistens in Verbindung sowie im Sinne von Bürgschaftserklärungen zur Anwendung. Wählt eine Tochtergesellschaft eines Baukonzerns die Bürgschaft als Sicherheit für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche an den Auftraggeber, so wird dafür oft anstelle einer Bürgschaft von einem Kreditinstitut eine Patronatserklärung als "Konzernbürgschaft" angeboten. In diesem Falle bürgt der Konzern als Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft.
Patronatserklärungen werden nach dem Umfang der Haftung ggf. nach "weichen" und "harten" Erklärungen unterschieden. "Hart" wäre in der Aussage einer vollen Verpflichtung bzw. verbindlichen Zusage zu verstehen, beispielsweise bei einer Konzernbürgschaft für Mängelansprüche die Verpflichtung, im Falle der Inanspruchnahme des Bürgen durch den Auftraggeber auch die Sicherheitsleistung zu erfüllen bzw. dafür Zahlung zu leisten.
Bei einer "weichen" Patronatserklärung bleibt die Aussage meistens rechtlich unverbindlich. Sie bezieht sich dann oft nur auf die Verpflichtung des Erklärenden, bei der Tochtergesellschaft beispielsweise auf die zügige Mängelbeseitigung gegenüber den Auftraggebern zu drängen oder auf termingerechte Zahlungen an die Nachunternehmer (NU) Einfluss zu nehmen.
Wie eine Patronatserklärung zu formulieren ist, bleibt den Partnern überlassen. Es gibt hierzu keine gesetzlichen Regelungen. Da aber die sich aus einer Erklärung ergebenden Aussagen ggf. verschieden ausgelegt werden und sich daraus komplizierte Folgen ableiten könnten, sollte auf die Abfassung einer Patronatserklärung und einen verständlichen Wortlaut besondere Aufmerksamkeit beigemessen werden.
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