Bauplanung

Regelpläne

Regelpläne sind in den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitstellen an Straßen (RSA)" verankert, und zwar untergliedert nach Arbeitsstellen
  • im innerörtlichen Bereich (B),
  • auf Landstraßen ( C),
  • auf Autobahnen (D).
Bei Bauarbeiten an Straßen ist ein spezieller Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitnehmer auf der Baustelle erforderlich und zu sichern. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind vom Bauunternehmen - meistens in Verbindung mit der Planung der Baustelleneinrichtung (BE)- vorzusehen, auszuführen und vorher mit der Straßenbaubehörde und der Verkehrsbehörde abzustimmen. Dazu ist ein Verkehrszeichenplan aufzustellen, wofür die Regelpläne als Grundlage dienen.
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