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Baustelleneinrichtung (BE)

Die Baustelleneinrichtung (BE) ist eine temporäre Produktionsstätte zur Ausführung von Bauleistungen.

Was ist eine Baustelleneinrichtung?

Die Baustelleneinrichtung (BE) stellt eine zeitbedingte Produktionsstätte für die Ausführung der Bauleistungen dar. Sie umfasst die bautechnischen Einrichtungen, einschließlich deren Standorteinordnungen im Baustellengelände unter Berücksichtigung der Bautechnologie und der Versorgungsbedingungen.

Umfang und Gestaltung der Baustelleneinrichtung

Diese Faktoren beeinflussen Umfang und Gestaltung der Einrichtung einer Baustelle:
  • der Umfang der Baumaßnahme bzw. die Größe des Bauvorhabens
  • die Art des Bauvorhabens nach den Bauleistungssparten Hochbau, Tiefbau, Verkehrsbau, Landschaftsbau u. a.
  • das Baugelände, sowie örtliche Einflüsse wie Lage, Form, Böschungen, Erschließung u. a.
  • Möglichkeiten für den Einsatz von großen Baumaschinen, z. B. Krane u. a.
  • die Verkehrsanbindung der Baustelle einschließlich Zu- und Ausfahrt und Möglichkeiten für eine Baustraße
  • die Versorgung mit Medien wie Wasser, Strom, Entwässerung u. a.
  • nachbarliche Bebauung und angrenzende Objekte
  • Länge der Bauzeit, ggf. über den Winter mit erforderlichen Winterbaumaßnahmen, Einhausungen u. a.
Die Baustelleneinrichtung (BE) ist eine Produktionsstätte, die für die Ausführung von Bauleistungen nötig ist. Ist das Bauprojekt abgeschlossen, wird die BE hinfällig.
Die Baustelleneinrichtung (BE) ist eine Produktionsstätte, die für die Ausführung von Bauleistungen nötig ist. Ist das Bauprojekt abgeschlossen, wird die BE hinfällig. Bild: © f:data GmbH

Was gehört zu einer Baustelleneinrichtung?

Eine Baustelleneinrichtung kann u. a. umfassen:
  • Baustraßen und Bauwege einschließlich Durchfahrten oder Wendemöglichkeiten auf der Baustelle
  • Platz für Baumaschinen und Geräte wie Krane sowie Gerüste, Betonpumpen, Erdbaugeräte u. a.
  • Umschlags- und Lagereinrichtungen für Baustoffe und Hilfsstoffe wie Schalung und Verbaustoffe, Magazine u. a.
  • Bearbeitungsplätze, beispielsweise für Stahlbearbeitung / Bewehrung und Zimmererplatz für die Holzbearbeitung
  • Förder- und Aufbereitungsanlagen, beispielsweise Betonmischanlage und Silos auf der Baustelle
  • Leistungs- und Sozialeinrichtungen wie Büroräume, Pausenräume, Tagesunterkünfte, Sanitär-Container, Toiletten, Sanitätsräume u. a.
  • Prüfeinrichtungen wie Labore
  • Sicherheits- und Begrenzungseinrichtungen wie Bauzäune, Absperrungen, Baustellenbeleuchtung, Baustellenbeschilderung, Verkehrssicherung
  • Schutzeinrichtungen wie Witterungsschutz, Winterbaueinrichtungen und Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen
  • Versorgungseinrichtungen wie Medienanschlüsse für Baustrom, Gas, Wasser und Wärme
  • Entsorgungseinrichtungen wie für Abwasser und Bau- und Abbruchabfällen
Sowohl die Größe des Bauvorhabens als auch die Beschaffenheit des Baugeländes beeinflusst die Einrichtung einer Baustelle.
Sowohl die Größe des Bauvorhabens als auch die Beschaffenheit des Baugeländes beeinflusst die Einrichtung einer Baustelle. Bild: © f:data GmbH
Nach technologischem Ablauf und über die Bauzeit betrachtet umfasst die Baustelleneinrichtung folgende inhaltlichen Teile:

Die Planung der Baustelleneinrichtung

Die BE hat sich der Gesamttechnologie des Bauvorhabens unterzuordnen. Dafür sollte ein Baustelleneinrichtungsplan zu Baubeginn bzw. eigentlich bereits schon in Vorbereitung auf die Angebotskalkulation erstellt werden. Heranzuziehen und inhaltlich zu sichten sind hierfür die Vergabeunterlagen des Bauherrn als Auftraggeber, besonders die Ausschreibungsunterlagen mit der Leistungsbeschreibung.
Vor dem Beginn der BE-Planung empfiehlt sich eine Baustellenbegehung. Die Kenntnis der Örtlichkeiten wird die Planung und danach folgende Arbeitsvorbereitung qualifizieren, ggf. sind dafür in der Baupraxis vorliegende Checklisten zu verwenden. Welche speziellen Anforderungen an die einzelnen Teile der Baustelleneinrichtung bei der Planung zu stellen sind, sollen die folgenden Beispiele aufzeigen:
Standort des Kranes:
  • alle Teile des Bauwerks erreichen
  • Lagerflächen ohne Übergabe von Kran zu Kran erreichen
  • möglichst Unterkünfte nicht überstreichen
  • ausreichende Sicherheit zu Böschungskanten in Abhängigkeit des Gesamtgewichts
  • bei mehreren Kranen möglichst gegenseitige Behinderung vermeiden
  • Anordnung möglichst an der Außenseite des Bauwerks
  • stromführende Leitungen im Kran-Schwenkbereich vorab verlegen
Betonmischanlage:
  • nahe am Verbrauchsschwerpunkt
  • Anlieferung und Zuteilstern gut mit Transportmittel erreichbar
  • Anbindung möglichst an der Baustraße
  • Silos sollten mit Sattelschlepper anfahrbar sein
Baustraße:
  • günstige Verkehrsführung und Fahrordnungen aufstellen
  • Entladepunkte nahe am Bauwerk und im Kranbereich, Ausführung möglichst mit Umfahrt oder Durchfahrt
  • bei Stichstraße Wendemöglichkeit vorsehen
  • Standplätze für PKWs außerhalb des Kran-Schwenkbereichs
Tagesunterkünfte:
  • nahe am Bauwerk und kurze Wege für Bauarbeiter
  • außerhalb des Kran-Schwenkbereiches
  • Sanitäreinrichtungen möglichst nahe an Tagesunterkunft
  • Container können bis zu drei Etagen aufgebaut werden (mit Treppen und Podesten), mobile Toiletten mit an Baustraßen anordnen, Wohn- und Schlafunterkünfte am Rand des Baugeländes anordnen
Leistungsbüros:
  • gute Übersicht auf Baustelle und Ein-/Ausfahrten gewährleisten
  • außerhalb des Kran-Schwenkbereiches
Lagerflächen:
  • im Schwenkbereich des Kranes und von Baustraße abladbar
  • Magazine möglichst zwischen Unterkunft- und Bearbeitungsstätte; Bearbeitungsflächen sind auf dem Baugelände anzuordnen, bei mehreren Kranen sind möglichst jedem Kran Lagerflächen zuzuordnen
Medien:
  • möglichst geringe Leistungen auf Baustelle durch Anordnung der Geräte, Unterkünfte u. a. in Nähe der Medienanschlüsse
  • Gefälle für Entwässerungsleitungen mindestens von 1 %
  • Kabel sollten mindestens 0,6 m unter Gelände und 0,8 m unter Straßen verlegt werden
Für die Tagesunterkünfte auf Baustellen sowie Pausenräume für die Arbeitnehmer auf der Baustelle sind – ausgehend von der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – spezielle Anforderungen zu berücksichtigen, und zwar auf Grundlage der Arbeitsstättenregel (ASR) A 4.2 zu Pausenräumen und A 3.5 zu Raumtemperaturen für Unterkünfte.
Besondere Anforderungen gelten im Straßenbau. Bei Bauarbeiten an Straßen ist ein spezieller Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitnehmer auf der Baustelle erforderlich. Bei der Baustelleneinrichtungsplanung sind die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" zu beachten. In den RSA werden Mindestabstände an Arbeitsstellen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer im Verkehrsbereich geregelt.

Die Ausschreibung für die Baustelleneinrichtung

Aussagen zur Ausschreibung von Leistungen für die Baustelleneinrichtung werden in der ATV/DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art – in der VOB/C im Abschnitt 4.1. getroffen. Danach gelten folgende Leistungen dem Grunde nach als Nebenleistungen, die auch ohne Ausschreibung bzw. Erwähnung in einem Leistungsverzeichnis (LV) zur vertraglichen Leistung einer Baumaßnahme gehören:
  • das Einrichten und Räumen einer Baustelle, einschließlich der Geräte und dergleichen (Tz. 4.1.1.) und
  • das Vorhalten der Baustelleneinrichtung (BE) einschließlich Geräten (Tz. 4.1.2)
Im letzten Jahrzehnt wurden jedoch diese Leistungen in zunehmendem Maße im Leistungsverzeichnis gesondert ausgeschrieben und damit als Normalposition vorgesehen. Daraus leiten sich verschiedene Ausschreibungsmöglichkeiten ab, die näher unter Baustelleneinrichtung im LV und Kalkulation in Verbindung mit der Angebotskalkulation beschrieben werden.
Demgegenüber sind nach Tz. 4.2 in der ATV/DIN – 18299 – in VOB/C in der Regel folgende Leistungen als Besondere Leistungen als Positionen im LV auszuschreiben:
  • Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Baustelle, z. B. Bauzäune, Beleuchtungen, Leiteinrichtungen u. a. (Tz. 4.2.9)
  • Bereitstellen von Teilen der Baustelleneinrichtung für andere Unternehmer oder den Auftraggeber (Tz. 4.2.10)
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Baustelleneinrichtung (BE)"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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