Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Baustelleneinrichtung (BE)

Die Baustelleneinrichtung (BE) stellt eine zeitbedingte Produktionsstätte für die Ausführung der Bauleistungen dar. Sie umfasst die bautechnischen Einrichtungen einschließlich deren Standorteinordnungen in das verfügbare Baustellengelände unter Berücksichtigung der Bautechnologie und der Versorgungsbedingungen. Wichtige Randbedingungen für die Planung der Baustelleneinrichtung sind:
  • der Umfang der Baumaßnahme bzw. die Größe des Bauvorhabens,
  • die Art des Bauvorhabens nach den Bauleistungssparten Hochbau, Tiefbau, Verkehrsbau, Landschaftsbau u. a.,
  • das Baugelände, sowie örtliche Einflüsse wie Lage, Form, Böschungen, Erschließung u. a.,
  • Möglichkeiten für den Einsatz von großen Baumaschinen, z. B. Krane u. a.,
  • die Verkehranbindung der Baustelle einschließlich Zu- und Ausfahrt und Möglichkeiten für eine Baustraße,
  • die Versorgung mit Medien wie Wasser, Strom, Entwässerung u. a.,
  • nachbarliche Bebauung und angrenzende Objekte,
  • Länge der Bauzeit, ggf. über den Winter mit erforderlichen Winterbaumaßnahmen, Einhausungen u. a.
Baustelle
Bild: © f:data GmbH
Zu empfehlen ist, vor dem Beginn der Planung und Kalkulation für die Baustelleneinrichtung eine Baustellenbegehung als Ortsbesichtigung vorzusehen. Die Kenntnis der Örtlichkeiten wird die Arbeitsvorbereitung qualifizieren, ggf. sind dafür in der Baupraxis vorliegende Checklisten zu verwenden. Welche Bestandteile einer Baustelleneinrichtung zuzuordnen sind und welche speziellen Anforderungen an die einzelnen Teile der Baustelleneinrichtung zu stellen sind, wird unter "Baustelleneinrichtungsplanung " näher ausgeführt.
Dabei muss sich die BE der Gesamttechnologie des Bauvorhabens unterordnen. Dafür sollte ein Baustelleneinrichtungsplan zu Baubeginn bzw. eigentlich in Vorbereitung auf die Angebotskalkulation erstellt werden. Heranzuziehen und inhaltlich zu sichten sind hierfür die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) bzw. das Leistungsprogramm. Sehr unterschiedlich kann die Baustelleneinrichtung im Leistungsverzeichnis beschrieben sein, so beispielsweise:
  • mit Normalpositionen pauschal oder detalliert nach Einrichten, Vorhalten und Räumen oder
  • ohne Erwähnung im Leistungsverzeichnis.
Die Kosten, die in Verbindung mit der BE anfallen, stellen Baustellengemeinkosten (BGK) dar. Der Sache nach und mit Bezug auf die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen in der DIN 18299 Abschnitt 4.1 in der VOB Teil C stellt die Baustelleneinrichtung eine "Nebenleistung" dar, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehört, folglich in einer Leistungsbeschreibung auch nicht besonders erwähnt werden muss. In der Baupraxis ist die Baustelleneinrichtung aber oft in einem Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschrieben, in diesem Fall ist sie dann eine Normalposition im LV und als solche auch zu kalkulieren bzw. mit einem Einheitspreis zu versehen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausschreibung werden unter Baustelleneinrichtung im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Ist vorgesehen, die BE mit Leistungspositionen im LV zu beschreiben, kann als Grundlage das "STLB-Bau - Dynamische BauDaten " herangezogen werden, speziell der Leistungsbereich "000- Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtung". Sowohl eine Beschreibung mit pauschalen als auch detaillierten Positionen ist danach möglich.
Der inhaltliche Umfang sowie die dafür anfallenden Kosten für die Baustelleneinrichtung können durchaus im allgemeinen Hochbau ca. 5 - 8 % bzw. im Ingenieurbau ca. 6 bis 11 % von der Gesamtbauleistung umfassen, wenn auch die Vorhaltekosten für die Baumaschinen und Geräte über die Bauzeit mit einbezogen werden. Ohne Vorhaltekosten wäre ein Umfang von ca. 3 bis 6 % anzunehmen sowie bei Baumaßnahmen der Ausbaugewerke ca. 1 bis maximal 2 %. Der Umfang wird sich jedoch in dem Maße verringern bzw. gegen Null tendieren, wenn:
  • der betreffende Kostenanfall gesondert ausgeschriebenen Leistungspositionen direkt zuzuordnen ist,
  • Kostenanteile - insbesondere in kleineren Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben - nicht gesondert als BGK, sondern unmittelbar in den AGK erfasst und dort ausgewiesen werden.
Anzuführen bliebe noch, dass die Kosten der BE als Teil der BGK Bestandteil des Deckungsbeitrags (DB) sind und sich daraus noch spezielle betriebswirtschaftliche Aussagen ableiten lassen. Innerhalb des Deckungsbeitrags können die Kosten für die BE anteilig durchaus ca. 13 bis 21 % ausmachen, wenn die Baustelleneinrichtung nicht gesondert ausgeschrieben ist.
Erfolgte die Ausschreibung der BE-Positionen als Normalpositionen, dann sind für diese Positionen auch Einheitspreise (EP) wie für jede andere Normalposition zu kalkulieren. Aktuelle Preise für Leistungen der BE können beispielsweise unter www.baupreislexikon.deabgerufen werden.
Im Fall der Ausschreibung der BE als Nebenleistung kann bei der Preisbildung die Verrechnung zu den Einheitspreisen über den Zuschlag für BGK erfolgen. Demgegenüber werden bei der Endsummenkalkulation die Kosten der BE zunächst direkt ermittelt und danach über Umlagen den Einheitspreisen der Leistungspositionen zugerechnet. Bezüglich weiterer Aussagen wird zur "Kalkulation der Baustelleneinrichtung " verwiesen.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Heinsberg
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