Vorschriften / Gesetze

RPW - 2013 (Planungswettbewerbe)

RPW - 2013 ist die Kurzbezeichnung für die "Richtlinie für Planungswettbewerbe (Fassung vom 31. Januar 2013)", die seit 1. März 2013 im Bereich des Bundesbaus anzuwenden ist. Anderen, sowohl öffentlichen als auch privaten Auslobern wird die Anwendung ebenfalls empfohlen. Die RPW - 2013 wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer erarbeitet, mit den Ländern abgestimmt und herausgegeben.
Die RPW - 2013 trifft Aussagen zu speziellen Anforderungen und Aspekten für Planungswettbewerbe, insbesondere zu:
  • den zu verfolgenden Zielen mit einem Planungswettbewerb,
  • Wettbewerbsbeteiligten und Auslobern,
  • Wettbewerbsverfahren (offener und nicht offener Wettbewerb, zweiphasiges und kooperatives Verfahren) und Hilfestellungen für Verfahrensabläufe,
  • Anforderungen der Wettbewerbsteilnahme und -durchführung,
  • dem Preisgericht, Preisen und Anerkennungen,
  • den Ergebnissen, der weiteren Verfolgung und Nutzung, ggf. Nachprüfung u. a.
Im Ausnahmefall können Auslober von den einzelnen Vorschriften aus sachlichen Gründen abweichen, jeweils im Einvernehmen mit den betreffenden Kammern.
Regelungen zu Planungswettbewerben zum Bauen speziell für Architekten- und Ingenieurleistungen und ihre Durchführung werden auch in den §§ 78 ff. der Vergabeverordnung (VgV) getroffen. Sie sollen die beste Wahl zu Lösungen einer Planungsaufgabe gewährleisten, vorrangig mit dem "Ziel, alternative Vorschläge auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens auf Grundlage veröffentlichter einheitlicher Richtlinien zu erhalten". Bei großen Bauaufgaben ist dies am ehestens durch einen Planungswettbewerb als Ideenwettstreit zu erreichen. Zu finden ist dabei meistens auch der am besten für die Aufgabe geeignete Bauplaner, beispielsweise durch Beauftragung des 1. Preisträgers mit der weiteren Planung.
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