Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Planungswettbewerbe zum Bauen

Regelungen zu Planungswettbewerben für Architekten- und Ingenieurleistungen und ihre Durchführung werden in den §§ 78 ff. der Vergabeverordnung (VgV) getroffen. Bei Bauten im Bereich des Bundes ist die "Richtlinie für Planungswettbewerbe (RKW - 2013 in der Fassung vom 31. Januar 2013)" seit 1. März 2013 anzuwenden. Anderen, sowohl öffentlichen als auch privaten Auslobern wird die Anwendung ebenfalls empfohlen. Die RPW - 2013 (Planungswettbewerbe) wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer erarbeitet, mit den Ländern abgestimmt und herausgegeben.
Planungswettbewerbe sollen die beste Wahl zu Lösungen einer Planungsaufgabe gewährleisten, vorrangig mit dem "Ziel, alternative Vorschläge auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens auf Grundlage veröffentlichter einheitlicher Richtlinien zu erhalten". Bei großen Bauaufgaben ist dies am ehestens durch einen Planungswettbewerb als Ideenwettstreit zu erreichen. Zu finden ist dabei meistens auch der am besten für die Aufgabe geeignete Bauplaner, beispielsweise durch Beauftragung des 1. Preisträgers mit der weiteren Planung.
Planungswettbewerbe können einem Vergabeverfahren vorgelagert oder auch ohne diesem ausgerichtet werden. An der Vorbereitung und Durchführung sollen die Architekten- und Ingenieurkammern mitwirken.
Vom öffentlichen Auftraggeber ist zu prüfen, ob für Planungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung Planungswettbewerbe durchgeführt werden sollen. Eine Entscheidung darüber ist von ihm zu dokumentieren. Wird die Ausrichtung vorgesehen, sind dafür Preise und daneben noch Anerkennungen auszuloben, die an der Bedeutung und Schwierigkeit der Bauaufgabe angemessen sein sollen.
Über die speziellen Anforderungen und Aspekte für Planungswettbewerbe sagt die "Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)" in der Fassung vom 31. Januar 2013 (Herausgeber BMUB) aus, insbesondere zu:
  • den zu verfolgenden Zielen mit einem Planungswettbewerb,
  • Wettbewerbsbeteiligten und Auslobern,
  • Wettbewerbsverfahren (offener und nicht offener Wettbewerb, zweiphasiges und kooperatives Verfahren),
  • Anforderungen der Wettbewerbsteilnahme und -durchführung,
  • dem Preisgericht, Preisen und Anerkennungen,
  • den Ergebnissen, weiteren Verfolgung und Nutzung, ggf. Nachprüfung u. a.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Planungswettbewerbe zum Bauen"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Elektronische Mittel und deren technische Merkmale müssen allgemein verfügbar, nichtdiskriminierend und mit allgemein verbreiteten Geräten und Programmen der Informations- und Kommunikationstechnologie kompatibel sein. Sie dürfen den Zugang von U...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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