Steigleitern werden als Ein- oder Zweiholmleitern aus dauerhaften Werkstoffen, wie Stahl, Edelstahl, Aluminium und Kunststoff hergestellt und ortsfest angebracht. Sie kommen zum Einsatz, wo Treppen und Rampen aus baulichen Gründen nicht möglich sind.
Alle Steigleitern müssen trittsicher und mit rutschhemmender Trittfläche ausgestattet sein. Sie werden dauerhaft unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastung, der Tragfähigkeit des Befestigungssystems und des Verankerungsgrundes befestigt. Zur Montage der Steigleitern an Mauerwerk und Betonwänden sind nur bauaufsichtlich zugelassene Dübelsysteme und für den Einzelfall nachgewiesene Maueranker zu verwenden.
Zur Verringerung des Absturzrisikos und damit der Erhöhung der Sicherheit werden Steigleitern mit durchgehendem Rückenschutz oder Bauteilen und Streben die einen geeigneten Rückenschutz bilden können versehen. Und es können mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung oder beweglicher Führung - sogenannte Steigschutzeinrichtungen - eingesetzt werden.
Zudem können Ruhebühnen eingebaut werden, auf denen die Benutzer der Steigleitern eine Pause einlegen können. Ab welcher Höhe bzw. wo genau Ruhebühnen, Rückenschutz und Steigschutzeinrichtungen notwendig sind, wird in verschiedenen Normen geregelt und ist u. a. abhängig davon, wo die betreffende Steigleiter ein- bzw. angebaut ist, also welcher Verwendung sie dient. Dabei werden ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen oder zu Schächten, Notleiteranlagen zur Selbstrettung oder Steigleitern an Gebäuden und für Wartungs- und Reinigungsarbeiten unterschieden.