Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung

Titelblatt

Das Titelblatt ist praktisch das Deckblatt einer Leistungsbeschreibung, was dem Leistungsverzeichnis (LV) vorangestellt wird. In der Gliederung verweist es auf die einzelnen Bestandteile der Leistungsbeschreibung.
Für Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau werden Titelblatt-Muster im "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)" im Teil 1 - Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen - unter Tz. 1.4 vorgegeben, einerseits als:

  • Muster 1.4 - 1.1 für eine Leistungsbeschreibung, die beim Bieter verbleibt und
  • Muster 1.4 - 1.2 für eine Leistungsbeschreibung, die dem Auftraggeber einzureichen ist.

Beispiel: Titelblatt

Muster 1.4 - 1.1 für eine Leistungsbeschreibung, die beim Bieter verbleibt.
Titelblatt Leistungsbeschreibung
Quelle: HVA B-StB (Neufassung: Stand November 2014), Teil 1: Muster 1.4 - 1.1.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Titelblatt"

Auszug im Originaltext aus DIN 1076 (1999-11)
4.1 Allgemeines Als Unterlagen für die Prüfung und Überwachung dienen Bauwerksverzeichnis (4.2), Bauwerksbuch (4.3), Bauwerksakte (4.4).4.2 Bauwerksverzeichnis Um einen Überblick über alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ingenieurbauwerke im Zug...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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