Ein Zählerschrank bildet das Zentrum der Elektroinstallation in jedem Haus. In ihm befinden sich geeichte Strom-Messgeräte, die vor äußeren Störeinflüssen (Verschmutzung, Feuchtigkeit, Erschütterung etc.) geschützt werden müssen. Um dies einheitlich zu gewährleisten, müssen Zählerschränke den Normen DIN 43870-1 Zählerplätze; Maße auf Basis eines Rastersystems und VDE 0603 Installationsverteiler und Zählerplätze AC 400 V entsprechen und über ein VDE-Siegel verfügen. Zählerschränke enthalten heute nicht mehr nur den Hausstromzähler. Da die Elektrotechnik im Laufe der Jahre immer komplexer geworden ist, finden in ihnen auch Verteiler- und Zählerplatzsysteme ihren Platz. In einen Zählerschrank werden auch Leistungs- und Fehlerstromschutzschalter, Messwandler und Beleuchtungstransformationen integriert.
Festgelegte Abmessungen der Zählerplätze im Zählerschrank
Die DIN gibt u. a. auch die Maße für einen Zählerplatz vor. Er muss 25 cm breit sein und sich aus einem Zählerfeld sowie dem oberen und unteren Anschlussraum zusammensetzen. Auch für diese einzelnen Bestandteile gibt es hinsichtlich ihrer Größe feste Vorgaben: Das Zählerfeld muss 45 cm, der obere Anschlussraum 15 oder 30 cm und der untere Anschlussraum 30 cm hoch sein. Die alternativen Maße für den oberen Anschlussraum sind allerdings nur noch für ältere Gebäude zulässig: Seit der VDE 2015 eine neue Anwendungsregel für Stromzählerplätze herausgegeben hat (‚Anforderungen an Zählerplätze‘, VDE-AR-N 4101), deren Übergangsfrist Ende April 2019 abgelaufen war, darf die Höhe des oberen Anschlussraums nur noch 30 cm betragen. Mit dieser Vorgabe wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in Zukunft Geräte wie z. B. Einrichtungen zum Lastenmanagement unter Berücksichtigung der Wärme- und Platzverhältnisse sicher untergebracht werden können müssen. Auch weitere Elemente wie z. B. Kommunikationsfelder oder ein Tarifschaltgerät benötigen Platz, der bei der Planung berücksichtigt werden muss. Spätestens mit dem Beginn der sog. Energiewende ist der Platzbedarf in Zählerschränken weiter gestiegen, weil nun auch Einrichtungen für die dezentrale Energieerzeugung (Photovoltaik, Wärmepumpen), die Energiespeicherung sowie ggf. eine Ladestation für ein E-Auto entsprechend elektrotechnisch versorgt werden müssen. Nach der VDE-Norm AR-N 4101 ist immer dann, wenn ein Übergabepunkt für einen Telefonanschluss (APL) vorgesehen ist, ein Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) erforderlich. Bei einem APZ handelt es sich um die Schnittstelle zwischen dem APL und dem Zählerschrank. Der APZ-Raum wird entweder im unteren Bereich des Verteilerfeldes oder unterhalb des Multimediafeldes eingebaut.
Hier werden Zählerschränke angebracht
Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern kommt es bei der Wahl des Montageortes vor allem darauf an, dass der Zählerschrank frei und ohne Hilfsmittel zugänglich ist. Deshalb bieten sich z. B. Hausflure dafür an. In neueren Eigenheimen ist es üblich geworden, hierfür einen Hausanschlussraum vorzusehen. Hier befinden sich häufig auch die Sicherungen für die einzelnen Räume und die Versorgung für die Datentechnik im Zählerschrank.
Zählerschrank und Sicherungskasten in einem neu gebauten Einfamilienhaus
Bild: © f:data GmbH
In neu gebauten Mehrfamilienhäusern werden eigene Zählerräume eingerichtet, in älteren Mietshäusern befinden sich die Zählerkästen oft noch in den Wohnungen oder im Treppenhaus.
Die Stromnetzbetreiber verfügten in der Vergangenheit über sog. Technische Anschlussbedingungen (TAB), die die Regeln für die Zählerschränke und ihre Montage vorgaben. Im Zuge einer Vereinheitlichung wurde die TAB 2000 für fast alle Stromversorger ausgearbeitet, in den Folgejahren modifiziert und letztlich in die VDE-Vorgaben integriert. Die Zählerschränke sind danach in einer Höhe zwischen 1,10 m bis 1,85 m anzubringen. Vor einem Zählerkasten soll sich ein freier Bereich von wenigstens 1,20 m Tiefe und 1,80 m Höhe befinden, damit er ungehindert bedient und an ihm gearbeitet werden kann. Die Umgebungstemperatur soll zwischen 0 und 40° C betragen.
Die Zuleitung zum Zählerschrank erfolgt entweder über einen Erdanschluss, der die Hauptanschlussleitung mit der Haus-Elektroinstallation über den Hausanschlusskasten verbindet; in diesem Fall wird der Zählerkasten üblicherweise im Keller oder im Erdgeschoss installiert. Die zweite Möglichkeit ist ein Anschluss mithilfe einer sog. Dachständerleitung; bei dieser Variante befindet sich der Zählerkasten auf dem Dachboden.
Zählerschränke in mehreren Varianten
Da sich die Anforderungen an einen Zählerschrank geändert haben, wird er in unterschiedlichen Ausführungen hergestellt. In neuen Eigenheimen werden in der Regel Unterputz-Schränke verbaut, für die bereits eine Aussparung in der Wand vorbereitet wurde. Zählerschränke werden jedoch auch als Aufputz-Wandschränke oder Standmodelle eingesetzt.
Mit dem Kauf eines Universal-Zählerschranks kann die Entscheidung, ob er auf oder unter Putz montiert werden soll, bis zum letzten Moment vertagt werden. Diese Schränke eignen sich für beide Möglichkeiten. Die Hersteller haben sich auch auf die Vielfalt der häuslichen Stromversorgung eingestellt und bieten Zählerschränke an, die sich je nach Bedarf modular zusammenstellen lassen und so eine größtmögliche Flexibilität bieten.
Wer es sich leicht machen möchte, entscheidet sich für einen Komplettschrank. In ihm befinden sich bereits alle nötigen technischen Vorrichtungen, sodass bei der Installation viel Zeit gespart werden kann. Der Handel bietet jedoch auch Leerschränke an, die nur aus dem noch nicht bestückten Gehäuse bestehen.
Soll ein Zählerkasten außerhalb eines Gebäudes aufgestellt werden, bieten sich Anschlusssäulen an, die wetterfest konzipiert sind.
Für alle Varianten gilt, dass sie je nach Bedarf mit unterschiedlichen Schutzarten oder Telekommunikationsfeldern erhältlich sind.
Montage eines Zählerschranks – Aufgabe für geübte Heimwerker?
Laien dürfen einen Zählerschrank nicht in Eigenregie installieren. Der örtliche Energieversorger hält eine Liste von Fachbetrieben bereit, die er für diese Aufgabe zugelassen hat. Nur sie dürfen hierfür beauftragt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die komplizierten Elektroinstallationen fachgerecht hergestellt werden und ein dauerhaft störungsfreier Betrieb sichergestellt ist.
Zählerschrank und Sicherungskasten im Bau
Bild: © f:data GmbH
Der Fachbetrieb muss bei seinen Arbeiten darauf achten, dass der Zählerschrank die Anforderungen der neuen Norm VDE-AR-N 4100:2019-04 erfüllt, die die Norm VDE-AR-N 4101 abgelöst hat. Dort werden die technischen Mindestanforderungen für Zählerplätze in elektrischen Anlagen von Wohngebäuden mit direkter Messung und Betriebsströmen von bis zu 63 A definiert.