Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Ein Arbeitsverhältnis kann auch einvernehmlich mit Aufhebungsvertrag anstelle einer Kündigung des Arbeitsvertrags beendet werden. Ein schriftliche Abfassung ist erforderlich. Aus Arbeitnehmersicht ist es wichtig, vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld zu bedenken (mögliche Sperrfrist!).
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann sowohl im Interesse des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers liegen. Keine Partei kann über den Inhalt des Aufhebungsvertrages hinaus Ansprüche geltend machen.
Inhaltlich sollten folgende Punkte geregelt werden:
  • Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
  • Nennung des Grundes für den Abschluss des Aufhebungsvertrages,
  • Abwicklung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung (Resturlaub),
  • Ausstellung eines Arbeitszeugnisses,
  • Aufklärung des Arbeitnehmers über mögliche negative Konsequenzen hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
Bauprofessor-Redaktion
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