Bauprozess/Bauablauf

Bauleistungsverzug

Ein Verzug zur vertraglich auszuführenden Bauleistung kann vorliegen, wenn das Bauunternehmen als Auftragnehmer:
  • nicht zum vereinbarten Termin mit der Bauausführung beginnt bzw. den Baubeginn verzögert,
  • während der Bauausführung vereinbarte Ausführungsfristen nicht einhält,
  • ungenügende Abhilfe zu Bauverzögerungen während der Bauausführung schafft und
  • den Bauauftrag nicht um vereinbarten Termin vollendet.
Ein Bauleistungsverzug wird Rechtsfolgen nach sich ziehen. Hierzu sei auf detailliertere Erläuterungen unter Baubeginn- und Bauausführungsverzögerungen verwiesen.
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Der Bauprofessor erklärt:

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