Baurecht / BGB

Bauzeit

Bauzeit ist die Zeitdauer der Bauausführung zwischen vertraglichem Baubeginn und der Fertigstellung bzw. Abnahme, d. h. die verbindliche Ausführungsfrist bzw. Dauer der Baumaßnahme. Das gilt gleichermaßen für alle Bauvertragsformen nach BGB und VOB. Die Frist der Bauzeit ist im Bauvertrag zu vereinbaren. Im weiteren Sinne kann noch die Zeit ab Beginn der Bauplanung hinzugerechnet werden. Der Bauherr als Auftraggeber (AG) wird eine Bauzeit verlangen, die er für notwendig erachtet. Er wird sich dabei auch auf Empfehlungen stützen, die der Bauplaner mit den Ausschreibungsunterlagen für angemessen hält.
Handelt es sich um einen VOB-Vertrag, so ist die Bauzeit als eine Vertragsfrist mit einem Bauzeitenplan nach § 5 Abs. 1 in VOB/B darzustellen und zu vereinbaren. Die vom Auftraggeber verlangte Bauzeit wird in der Regel beispielsweise so fixiert:
  • Baufreigabe am 15. April, Übergabe des Bauwerks am 10. September, oder
  • Ausführungsfrist: 200 Werktage.
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Bauunternehmen als Auftragnehmer unverzügliche Abhilfe zu verlangen, wenn Arbeitskräfte, Geräte, Stoffe u. a. so unzureichend sind, dass die Bauzeit offenbar nicht eingehalten werden kann.
Die Bauzeit als Ausführungsfrist kann nach § 6 Abs. 2 in VOB/B auch verlängert werden, wenn eine Behinderung aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes eintritt. Eine Behinderung durch Witterungseinflüsse liegt jedoch nicht vor, wenn und soweit bei Abgabe des Angebots mit ihnen für die Bauzeit normalerweise gerechnet werden muss, z. B. ein Wolkenbruch im Mai.
In gleicher Art wie nach VOB kann auch bei einem Bauvertrag nach BGB verfahren werden. Eine "Änderung des vereinbarten Werkerfolgs" nach § 650b BGB kann sich ggf. auch auf die Bauzeit beziehen, evtl. vom Bauherrn angeordnet werden, eine Bauzeitverlängerung als Folge haben sowie mit einer Vergütungsanpassung verknüpft sein. In einem Verbraucherbauvertrag ist nach § 650k Abs. 3 BGB eine verbindliche Angabe zum Fertigstellungszeitpunkt bzw. zur Dauer der Bauausführung festgelegt werden. Enthält ein Vertrag diese Angaben nicht, dann gelten die vorvertraglich in der Baubeschreibung für Verbraucherbauverträge übermittelten Daten für die Dauer der Bauausführung.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

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Vorgewerke in Verzug: Vertragsstrafe abzuwenden?

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Der Auftragnehmer gerät mit seinem Bauwerk in Verzug. Er muss dem Auftraggeber die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen. Obwohl aus seiner Sicht Vorgewerke die Bauausführung behinderten. Wie er der Zahlung entgeht, zeigt Rechtsanwältin Jennifer Simon.

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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauzeit"

Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm gibt eine Handlungsanleitung zum baubegleitenden Bodenschutz und zielt in seiner Anwendung auf die Minimierung der Verluste der gesetzlich geschützten natürlichen Bodenfunktionen im Rahmen von Baumaßnahmen ab, sofern erhebliche Eingriffe d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Die Ausführung ist nach den verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden. In einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich verein...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4084 (2021-11)
Bei Eingriffen in Hänge, für die bei ungünstigsten Grundwasserverhältnissen der Grenzzustand der Tragfähigkeit mit den charakteristischen Werten der Scherparameter nahezu erreicht ist, ist nach der Beobachtungsmethode (nach DIN EN 1997-1 und DIN 1054...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18308 (2019-09)
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: Anmerkung zu 4.14.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B. Anmerkung zu 4.1.14.1.2 Feststell...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1054 (2021-04)
Zu „9.3.1.1 Grundlegende Einwirkungen“A (2) Zur Ermittlung der Eigenlasten von geotechnischen Bauwerken sind die charakteristischen Werte der Wichten der Baustoffe nach DIN EN 1991-1-1 anzusetzen.Zu „9.3.1.3 Auflasten“A (1) Es sind die charakteristis...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18920 (2014-07)
4.10.1 Allgemeines Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden.Ist dies im begründeten Ausnahmefall nicht zu vermeiden, muss die Herstellung unter Schonung des Wurzelwerks durch Absaugen oder in Handarbeit erfolgen. ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18195-10 (2011-12)
4.2.1 Schutzschichten müssen Bauwerksabdichtungen dauerhaft vor schädigenden Einflüssen statischer, dynamischer und thermischer Art schützen. Sie können auch Nutzschichten des Bauwerks bilden, z. B. bei Dachterrassen. Dabei sind insbesondere auch di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Dieses Dokument gibt eine Handlungsanleitung zum baubegleitenden Bodenschutz und zielt in seiner Anwendung auf die Minimierung der Verluste der gesetzlich geschützten natürlichen Bodenfunktionen im Rahmen von Baumaßnahmen ab, sofern erhebliche Eingri...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Im Bodenschutzkonzept sind die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Böden in der Bauphase (nach Abschnitt 6.3),, für die Rekultivierung (nach 6.4) und — falls vorgesehen —, für die Zwischenbewirtschaftung (nach 6.5), zu benennen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18195-10 (2011-12)
5.1 Schutzmaßnahmen dienen im Gegensatz zu Schutzschichten dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung während der Bauarbeiten. Sie müssen auf die Dauer des maßgebenden Bauzustandes, z. B. einer Arbeitsunterbrechung, abgestimmt sein.5.2 Auf ungeschützt...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18530 (1987-03)
Die Rissegefahr ist bei Nichtbeachtung der Ausführungssorgfalt besonders groß. Kann z. B. auf verschiebbare Lager unterhalb der Dachdecke nach Abschnitt 4.2 verzichtet werden, so hat dies im wesentlichen seine Ursache in dem verhältnismäßig geringen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Böden, aus Beton, reinigen während der Bauzeit, von grober Verschmutzung durch Bauschutt, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet....
Abrechnungseinheit: m2

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