Bauwirtschaft/Volkswirtschaft

Bauvolumen

Zum Bauvolumen zählt jener Teil der volkswirtschaftlichen Produktion, der der Errichtung, Verbesserung oder Reparatur von Anlagen dient, die unmittelbar mit Grund und Boden verbunden sind und nicht zur maschinellen Leistung gehören.
Es setzt sich zusammen aus
  • allen im Inland erbrachten Bauleistungen (einschließlich Fertigteilbau) ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten bzw. um werterhöhende Reparaturen handelt,
  • allen in Bauwerke eingehenden Leistungen des verarbeitenden Gewerbes wie Aufzugsbau, Stahlbauten, Holzkonstruktionen und Beiträge aus dem Bereich der elektrotechnischen Industrie,
  • Dienstleistungen wie Architektenleistungen,
  • Eigenleistungen der Investoren und privaten Haushalte beim Wohnungsbau einschließlich von "Schwarzarbeit",
  • Leistungen für Außenanlage der Bauwerke,
  • Regiearbeiten der öffentlichen Hand.
Nicht erfasst werden die nicht werterhöhenden Reparaturen erbracht von "Nichtunternehmern".
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauvolumen"

Auszug im Originaltext aus BauO NRW (2018-07)
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen keiner Genehmigung, Genehmigungsfreistellung, Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung, wenn die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes, eines Landes oder ein...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus BauO LSA (2013-09)
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen keiner Genehmigung, Genehmigungsfreistellung und Bauüberwachung, wenn die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes oder eines Landes übertragen ist und, di...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus BauO Bln (2005-09)
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen keiner Genehmigung, Genehmigungsfreistellung und Bauüberwachung, wenn die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer innerhalb einer Behörde für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufga...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus LBauO M-V (2015-10)
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen keiner Genehmigung, Genehmigungsfreistellung und Bauüberwachung, wenn die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes oder eines Landes übertragen ist und, di...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus MBO (2002-11)
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen keiner Genehmigung, Genehmigungsfreistellung und Bauüberwachung, wenn die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes oder eines Landes übertragen ist und, di...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus SächsBO (2015-12)
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen keiner Genehmigung, Genehmigungsfreistellung und Bauüberwachung, wenn die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes oder eines Landes übertragen ist und, di...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus HBO (2018-05)
Vorhaben nach § 62 Abs. 1 Satz 1 in öffentlicher Trägerschaft, die nicht nach § 63 oder nach einer aufgrund des § 89 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung baugenehmigungsfrei sind, bedürfen keiner Baugenehmigung (§ 74), wenn die Leitung de...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus ThürBO (2024-07)
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen keiner Genehmigung, Genehmigungsfreistellung und Bauüberwachung, wenn die Bauherrschaft die Leitung der Entwurfsarbeiten und der Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes oder der Länder übertragen ha...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus BayBO (2007-08)
(1) Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen keiner Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung, Anzeige und Bauüberwachung (Art. 57 Abs. 5, Art. 58, 68, 77 und 78) wenn die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststelle des...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus LBO SH (2024-07)
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen keiner Genehmigung, Genehmigungsfreistellung und Bauüberwachung, wenn die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes oder eines Landes übertragen ist und, di...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
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