Lohn / Tarif / Rente

Einstellungsbedingungen für gewerbliche Arbeitnehmer

Was sind Einstellungsbedingungen?

Die Einstellung eines Arbeitnehmers im Unternehmen begründet ein Arbeitsverhältnis. Der Einstellung geht meistens eine Bewerbung voraus. Eignet sich der Bewerber, sind die Einstellungsbedingungen zu klären, durch welche der Arbeitnehmer eine Anstellung bei dem jeweiligen Unternehmen erhalten kann. Danach sind die wesentlichen Bedingungen im Arbeitsvertrag schriftlich niederzulegen.
Einstellungsbedingungen für gewerbliche Arbeitnehmer.
Einstellungsbedingungen für gewerbliche Arbeitnehmer. Bild: © f:data GmbH

Welche rechtlichen Grundlagen sind maßgebend?

Grundlagen für die Einstellung gewerblicher Arbeitnehmer im Bauunternehmen bilden neben allgemeinen Bestimmungen im BGB vor allem die Anforderungen:
  • nach dem reformierten Nachweisgesetz (NachwG seit 1. August 2022 geltend in der Fassung vom 20. Juli 2022 in BGBl. I, S. 1174)
  • im Geltungsbereich des allgemeingültigen Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe in der aktualisierten Fassung vom 10. November 2022) für Bauunternehmen vornehmlich im Bauhauptgewerbe
  • in weiteren Gewerben wie für Dachdecker, Gerüstbauer, Maler und Lackierer, GaLabau u. a. jeweils nach eigenständigen Tarifverträgen

Welche Anforderungen gelten im Bauhauptgewerbe?

Für gewerbliche Arbeitnehmer ist der in § 2 BRTV-Baugewerbe vorbestimmte und unten angeführte Einstellungsbogen zu verwenden.
Berücksichtigt werden vor allem die neuen Nachweispflichten sowie Hinweise für den Arbeitnehmer über sich aus dem BRTV-Baugewerbe ableitende Ausschlussfristen zu Ansprüchen.
Hervorzuheben sind noch folgende Änderungen zu Nachweisen nach dem NachwG sowie Empfehlungen:
  • die wesentlichen Einstellungsbedingungen mit Niederschrift im Einstellungsbogen sind dem Arbeitnehmer schriftlich niederzulegen, wobei der Nachweis in elektronischer Form ausgeschlossen wird
  • dem Arbeitnehmer ist die Niederschrift mit den Einstellungsbedingungen teils spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung und teils spätestens am 7. Kalendertag nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen
  • ein Verstoß des Arbeitgebers gegen Pflichten aus dem NachwG kann je nach Fall bei Vorsatz mit einem Bußgeld bis 2.000 € geahndet werden
  • bei vorliegenden Bestandsarbeitsverhältnissen (Beginn vor dem 1. August 2022) können Arbeitnehmer einen Nachweis nach neuen Anforderungen verlangen, deshalb sollten für bestehende Arbeitsverhältnisse vom Arbeitgeber solche Nachweise vorsorglich vorgesehen werden und bei Verlangen mit Quittung ausgehändigt werden
  • grundsätzlich sollten mit einem Nachweis vorher oft praktizierte „Negativbescheinigungen (z. B. kein Anspruch besteht auf …)“  künftig weggelassen werden, um ggf. möglichen Fehlern vorzubeugen

Der Einstellungsbogen nach BRTV-Baugewerbe

Hier finden Sie alle Informationen zum Bundesrahmentarifvertrag:
Ein Einstellungsbogen für gewerbliche Arbeitnehmer, Seite 1.
Ein Einstellungsbogen für gewerbliche Arbeitnehmer, Seite 1. Bild: © f:data GmbH
Ein Einstellungsbogen für gewerbliche Arbeitnehmer, Seite 2.
Ein Einstellungsbogen für gewerbliche Arbeitnehmer, Seite 2. Bild: © f:data GmbH
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