Bauberichterstattung / Statistik

Bauhauptgewerbe

Das Bauhauptgewerbe gehört zur Bauwirtschaft und umfasst die Bauleistungen im
  • Hoch-, Tief- und Ingenieurbau,
  • Straßenbau, Eisenbahnoberbau und Sportanlagenbau,
  • Wasserbau,
  • Spezialbau,
  • sonstigen Tiefbau und Gebäudetrocknung,
  • Dachdeckerei, Zimmerei und Ingenieurholzbau,
  • Gerüstbau, Fassadenreinigung.
Folglich werden zum Bauhauptgewerbe Institutionen gerechnet, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Hochbauten im Rohbau zu errichten, Vorhaben im Tiefbau auszuführen oder bestimmte Spezialbauarbeiten vorzunehmen. Dazu rechnen auch die Renovierung, Instandsetzung und Unterhaltung bestehender Hoch-, Tief- und Spezialbauten sowie das Abbrechen, Sprengen und Enttrümmern.
Die Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sind zur Bauberichterstattung gegenüber den Statistischen Landesämtern verpflichtet, so z. B. bei 20 und mehr Beschäftigten im Betrieb
Maßgebend in der Bauberichterstattung zum Bauhauptgewerbe ist die Zurodnung nach der Klassifikation bzw. Statistik der Wirtschaftszweige auf Grundlage der Ausgabe 2008 (WZ 2008) für das Baugewerbe im Abschnitt F in den Gruppen 41 bis 43. Danach umfasst das Bauhauptgewerbe speziell die Gruppen:
  • 41.2 - Bau von Gebäuden,
  • 42.1 - Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken,
  • 42.2 - Leistungstiefbau und Kläranlagenbau,
  • 43.1 - Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten und
  • 43.9 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten.
Erfasst in der Bauberichterstattung werden auch die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), aber nur die Normal-ARGEn, nicht jedoch die Los- bzw. Dach-ARGEn. Für Letztere erfolgen die Erfassungen im Rahmen der Bauberichterstattung der an der Dach-ARGE beteiligten Bauunternehmen als Gesellschafter.
Erhoben werden in der Bauberichterstattung nur die im Baugewerbe tätigen Bereiche der Betriebe mit ihrer inländischen Bautätigkeit.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauhauptgewerbe"

Auszug im Originaltext aus VDI/GVSS 6202 Blatt 1 (2013-10)
Als Sanierungsfachbetrieb gelten im Sinne dieser Richtlinie Unternehmen oder eigenständige Unternehmensteile, die mindestens drei Jahre nachweislich, ordnungsgemäß und eigenverantwortlich mehr als 50 % ihrer Arbeitsleistungen mit Sanierungsarbeiten e...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
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