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Galabau umfasst als Kurzbezeichnung den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Die ausführenden Unternehmen können sich im Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) als einem Wirtschafts- und Arbeitgeberverband organisieren. Er wird getragen von 12 Landesverbänden des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues auf Landes- und Bundesebene sowie in Europa.
Leistungen im Galabau
Im Galabau werden überwiegend Bauleistungen erbracht, so in Verbindung mit:
- Grünflächen einschließlich Begrünungen auf Dächern, an Fassaden und in Gärten
- öffentlichen Plätzen, Parkflächen und -plätzen
- Wegearbeiten einschließlich Pflasterarbeiten mit Steinen aus Natur- und Betonmaterial
- Außenanlagen von Gebäuden und baulichen Anlagen
- Sport- und Freizeitplätzen sowie von Golfplätzen
- Rekultivierungen von Anlagen und Flächen u. a.
Die Arbeiten können auch Maßnahmen umfassen:
- zur Planungen von Flächen, Freiräume und der Landschaft,
- zur Landschafts- und Baumpflege nach vielfältiger Art,
- zum Umwelt- und Naturschutz.
Parkanlage mit Bänken und gepflasterten Wegen und Blumenrabatte in Frühlingsbepflanzung
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Abgrenzung zum Baugewerbe
Für die gewerblich Beschäftigten in den ausführenden Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus ist nicht der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) maßgebend, soweit: - die Unternehmen Mitglied des zuständigen Landesverbandes sind,
- arbeitszeitlich überwiegend Arbeiten tätigen, für die der fachliche Geltungsbereich der Galabau-Tarifverträge maßgebend ist und
- die Unternehmen mindestens 20 % der Gesamtarbeitszeit im Kalenderjahr Grünarbeiten ausführen.
Erfüllen die Galabau-Betriebe eines dieser Kriterien und führen mehr als 50 % der Gesamtarbeitszeit Bauleistungen nach dem Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbes aus, dann sind sie verpflichtet, auch die Mindestlöhne des Baugewerbes zu vergüten. Das gilt dann ebenfalls für das monatliche Abführen von Beiträgen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft mit Bezug auf die Bruttolohnsumme, speziell an die SOKA-Bau nach deren Beitragssätzen. Eigenständige Tarifverträge
Soweit die Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus nicht dem Galabau-Verband zugehörig sind und nicht unter die Bau-Tarifverträge fallen, sind eigenständige Verträge maßgebend, wie:
der Bundes-Rahmentarifvertrag jeweils für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte sowie
die Bundes-Lohn- und Gehaltstarifverträge vereinbart zuletzt im Ergebnis der Tarifrunde 2021 zwischen Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und IG BAU einer Laufzeit von 24 Monaten.
Im Ergebnis der Tarifrunde 2021 erhöhten sich die Löhne und Gehälter für die ca. 130.000 Beschäftigten im Galabau seit 1. September 2021 in Deutschland-West um 2,9 % und in Ost um 3,4 %. Ab 1. Juli 2022 ist eine weitere Anhebung in West um 2,8 % und in Ost um 3,3 % vorgesehen. Damit wird ab 1. Juli 2022 eine bundeseinheitliche Entlohnung erreicht.
Für den Galabau sind auch eigenständige tarifliche Regelungen bestimmend:
- zu Ausbildungsvergütungen im Galabau und
- zum Mindestlohn im Gartenbau.