Baustelle

Gerüstverankerung

Eine Gerüstverankerung wird vorgenommen, um frei stehende Gerüstkonstruktionen gegen Kippen und Abknicken zu sichern und damit zu stabilisieren. Die Gefahr des Kippens und Abknickens der Konstruktion, die z.B. durch anliegende Windlasten verursacht wird, kann durch die zug- und druckfeste Verankerung gebannt werden.
Über die benötigte Gerüstverankerung entscheidet eine statische Überprüfung vor Ort. Danach wird eine Berechnung aufgestellt, in der u.a. Windlasten und die Tragfähigkeit des Gerüstes beachtet und die maximalen Abstände der Verankerungspunkte ermittelt werden. Die genaue Lage der Gerüstanker (Verankerungsraster) bei Regelausführung ist in der Normierung und den Vorschriften der Gerüsthersteller nachzulesen. Demnach sollten die Verankerungspunkte in der Nähe der Gerüstknoten liegen. Ist das nicht möglich, müssen zusätzliche Verstrebungen und Riegel eingebaut werden, an denen die Verankerung am Gerüst befestigt wird. Die Verankerungen werden Schritt für Schritt mit dem stufenweisen Aufbau des Gerüstes vorgenommen.
Um eine einfache Verankerungen zu realisieren, dienen ein Gerüstdübel, eine Ringösenschraube und ein Gerüsthalter bzw. Gerüstanker. Der Gerüstdübel wird dabei in ein senkrechtes gereinigtes Bohrloch in die Wand eingeschlagen. Dort hinein wird der Gerüstanker (Ringösenschraube) eingeschraubt, wobei der Dübel aufspreizt und somit durch Reibschluss festhält. Der Gerüsthalter wird in den Ring der Ringschraube eingehakt und ist mit dem Gerüst entweder nur am inneren Vertikalstiel oder am inneren und äußeren Vertikalstiel oder über zwei Längsriegeln fest verbunden. Als Gerüstanker werden Ringschrauben mit einem Mindestdurchmesser von 12 mm und geprüfter Tragfähigkeit verwendet. Als Verankerungsgrund eignen sich stabile Wände, nicht jedoch Dachrinnen, Fallrohre, Fensterrahmen, Schneefanggitter oder Blitzableiter.
Sicherheitshalber werden die Verankerungen nach dem Gerüstaufbau Probebelastungen unterzogen. Sollten einzelne Verankerungen nicht halten, sind neue Verankerungen in höherer Anzahl anzubringen. Die Protokolle dieser Probebelastungen müssen, solange das Gerüst steht, auf der Baustelle vorliegen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Gerüstverankerung"

Auszug im Originaltext aus FR Ton/Beton AWB (2002-03)
5 Pflege und Wartung Jede Wanddeckung ist in gewissen Zeitabständen zu überprüfen. Hierfür wird der Abschluss eines Inspektions- und Wartungsvertrages empfohlen. Rechtzeitige Pflege kann die Nutzungsdauer der Außenwandbekleidung verlängern und vor g...
- Dachdecker-Fachregel im Originaltext -
Dachdecker-Regel
Auszug im Originaltext aus HW AWB (2019-11)
1.3 Gestaltungs- und Planungshinweise Bekleidungen erfordern eine Einteilung der Wandflächen.Außenwanddetails, wie z.B. Außen- und Innenecken und Fensteranschlüsse, sind vor der Ausführung zu planen. Die Art der Unterkonstruktion ist u.a. abhängig v...
- Dachdecker-Fachregel im Originaltext -
Dachdecker-Regel

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Gerüstverankerung umankern, aus verzinktem Stahl, in Mauerwerk aus Kalksandsteinen, mit Verlängerung ab Verankerungsgrund bis 40 mm, verschließen mit Mörtel....
Abrechnungseinheit: St
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