Als Grundleitungen werden die privaten auf dem Grundstück, außerhalb von Gebäuden und innerhalb der Umfassungsmauern des Gebäudes im Erdreich, unterhalb der Bauwerkssohle oder innerhalb der Grundplatte verlegten Abwasserleitungen bezeichnet, die zum einen als Schmutzwassergrundleitung zum anderen als Regenwasserleitung oder aber als Mischwassergrundleitung fungieren können. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass Überdimensionierungen vermieden werden, um die Selbstreinigung der Rohre zu gewährleisten. Zwischen zwei Schächten sollten die Leitungen idealerweise geradlinig verlaufen.
Grundsätzlich werden für Grundleitungen mindestens Rohre mit einem Durchmesser DN 100 (Rohrdurchmesser = 10 cm) verwendet, Bögen dürfen nur kleiner, gleich 45 ° sein.
Um die vorgeschriebene regelmäßige Untersuchung und Wartung, im Bedarfsfall auch Sanierung realisieren zu können, sollten Grundleitungen möglichst nicht unter Kellern, Garagen oder Ähnlichem verlegt werden. Innerhalb der Gebäude muss jede Grundleitung über Schächte oder wenigstens über Revisionsöffnungen verfügen, über die Kameras und Hochdruckreinigungsgeräte zum Einsatz kommen können, um Kontrolle und Wartung/Reinigung zu gewährleisten. Bei Gebäuden mit Bodenplatte sind die Grundleitungen geradlinig auf kürzestem Weg unter dem Gebäude herauszuführen. Für die Sammelleitungen innerhalb von Gebäuden mit Keller ist es sinnvoll, diese unterhalb der Kellerdecken und an den Kellerwänden entlangzuführen.
Außerhalb des Gebäudes auf dem privaten Grundstück dürfen nur genormte bzw. bauaufsichtlich zugelassene Rohrmaterialien verwendet werden. Die Leitungen sind in einer frostfreien Tiefe von mindestens 0,8 m zu verlegen. Bei der Art der Verlegung ist die auftretende Verkehrslast beim Aufbau der Überdeckung zu beachten.
Auf der Grundstücksgrenze werden die Grundleitungen des Gebäudes über einen Übergabeschacht mit Anschlussrohr in den öffentlichen Abwasserkanal übergeben.