Bei Rückstauklappen handelt es sich um Bauteile im Bereich der Rückstausicherung oder Rückstausperre von Gebäuden. Durch Systeme wie Hebeanlagen, Rückstauklappen oder Rückstauverschlüsse können Gebäude effektiv vor einem Rückfluss von Abwasser aus dem Kanal geschützt werden. Eine Abwasser-Hebeanlage gehört zur Sanitärtechnik und damit zur technischen Gebäudeausrüstung. Ist ein Gefälle zum Kanalsystem vorhanden, können konform zur DIN EN 12056-4 auch Rückstauklappen genutzt werden. Rückstauklappen werden - wie im Übrigen auch die nach der DIN EN 13564 ebenfalls zugelassenen Rückstauverschlüsse - in die Abwasser-Grundleitung eines Gebäudes integriert. Einfach erklärt: Die Abwässer eines Gebäudes werden über Fallrohre und Anschlussleitungen der Entwässerung zugeführt. Über diese Grundleitung wird auch das Abwasser zum Hausanschluss-Schacht transportiert und über eine Anschlussleitung in die Kanalisation eingeleitet. Rückstauklappen lassen das Abwasser zwar ungehindert in Strömungsrichtung abfließen, versperren diesem aber den Rückweg durch ein selbsttätiges Schließen bei Rückstau. Sie geben den Weg erst wieder frei, wenn das Wasser von außen nicht mehr gegen die Klappe drückt. Zu den so geschützten Abläufen gehören beispielsweise Bodenabläufe sowie Abläufe aus Bädern und Toiletten in Kellerräumen. Bei Räumen unterhalb der Kanalebene müssen Hebeanlagen installiert werden, wenn dort Abwässer anfallen. Hebeanlagen sammeln das Abwasser in einem Sammelbehälter und pumpen es nach oben, damit es in Richtung des Kanals abfließen kann. Hintergründe zu Rückstau-Wasserschäden
Bei Gebäuden werden alle vorhandenen Einrichtungen mit Abwasseranschlüssen wie Duschen, Toiletten, Badewannen, Waschbecken, Spülbecken und Waschmaschinen durch ein verbundenes Rohrsystem an die Kanalisation angeschlossen. Die Anschlüsse an die Grund-Abflussleitung befinden sich in der Regel unterhalb der Rückstauebene oder des Regenwasserpegels, der sich regelmäßig auf der Höhe der Straßenoberkante befindet. Sollte von der Verwaltung nichts anderes festgelegt worden sein, gilt als Rückstauebene auch offiziell die Straßenoberkante.
Im Kanal kann sich das Abwasser durch Verstopfungen oder starke Regenfälle anstauen, sodass es in die daran angeschlossene Hausabflussleitung zurückdrängt. Kanalisationen sind häufig aus Kostengründen nicht auf den Einfluss von schweren Unwettern dimensioniert. Bei starken Regenfällen kann es also zu Überflutungen im Kanal kommen, bei denen durch den daraus resultierenden Druck das Abwasser wieder in Richtung der Anschlüsse am Gebäude gepresst wird. Bei einem Abwasser-Stau im Kanal kann das Abwasser bis auf das Niveau der Rückstauebene ansteigen und ohne integrierte Rückstausicherung die tieferliegenden Gebäudebereiche – in der Regel die Kellerräume – überfluten. Betroffen sind dann alle Räume eines Gebäudes, die sich unterhalb der Straßenoberkante befinden, weil sich die jeweiligen Abflüsse dieser Räume dann auch unterhalb des Wasserspiegels befinden. Ohne Rückstausicherung dringt das zurückfließende Abwasser dann durch Bodenabläufe oder sanitäre Anlagen wieder in die Keller- oder Souterrain-Räume ein, was nicht nur äußerst unangenehm ist, sondern auch kostenintensive Schäden hinterlässt.
Zu den weiteren Ursachen für einen Rückstau gehören nach der DIN EN 12056-4 neben Starkregen auch Stauungen des Abwassers durch Verstopfungen, Kanalschäden, Rohrbrüche, Kanal-Reparaturen, Kanalspülungen, Feuerlöscheinsätze oder viele zusätzliche Anschlüsse an das Kanalnetz. Wird das Entwässerungssystem mittels einer Pumpstation entleert, kann es auch bei einem Pumpenausfall zu einem Rückstau kommen. Nicht zuletzt kann auch Hochwasser zu einem Rückstau führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bach, Fluss oder sonstiger „Vorfluter“ Hochwasser führt, wodurch Regenwasser in tiefer liegenden Ebenen keinen Abfluss mehr findet.
Um derartige Wasserschäden zu vermeiden, werden Rückstausicherungen im Bereich der Gebäude- und Grundstücksentwässerung genutzt. Sofern Grundleitungen ein freies Gefälle zum Kanal vorweisen, also eine Schwerkraftentwässerung vorliegt, werden Rückstauklappen oder Rückstaukolben eingebaut. Befinden sich in der Keller-Etage unterhalb der Rückstauebene Hausarbeits- oder Sanitärräume, können diese im Falle eines Rückstaus nur dann genutzt werden, wenn Abwasser- oder Rückstau-Hebeanlagen integriert sind. Einsatz einer Rückstauklappe
Für Abwasserrohre mit durchschnittlichen Nennweiten zwischen 80 bis 600 mm und Druckstufen bis 600 bar werden häufig einfach Rückstauklappen integriert, die sich durch ihr Eigengewicht steuern. Diese Rückstauklappen bestehen deshalb aus schwererem Gusseisen, geschmiedetem Stahl oder Stahlguss mit Anschweiß- oder Flansch-Enden. Das Dichtelement ist bei den Klappen einseitig drehbar gelagert. Die Rückstauklappe öffnet sich für aus dem Haus ausströmende Abwässer, schließt aber, sobald Abwässer aus der Kanalisation zurück ins Haus stauen. Rückstauklappen verhindern den Rückstau von Abwässern aus der Kanalisation, aber auch das Eindringen von Ratten.
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Dieses Prinzip wird darüber hinaus auch manchmal im Heizkreis genutzt. Hier werden Rückstauklappen im Vorlauf und in der Zirkulationsleitung hinter der Pumpe integriert, um das Warmwasser an einer Rückströmung zu hindern.
Vom Einbau manueller Rückstausicherungen wird in der Regel abgeraten, da nicht immer jemand zu Hause ist, der einen Rückstau bemerkt und die Rückstausicherung per Hand bedienen kann. Ansprechpartner für eine geeignete Rückstausicherung ist übrigens der Sanitärfachbetrieb der Wahl, da es sich bei Hebeanlagen, Rückstauverschlüssen und Rückstauklappen um Schutzeinrichtungen handelt. Diese sollten auch vor dem Hintergrund der Haftung und Gewährleistung nur durch einen Fachmann eingebaut werden. Wird eine Rückstausicherung im "Do-it-yourself-Verfahren" eingebaut, erlischt die Gewährleistungspflicht.
Vorschriften zur Entwässerung
Generell trifft Grundstücks- und Gebäudeeigentümer keine Pflicht, das Gebäude durch Rückstauklappen abzusichern. Eine Pflicht könnte sich jedoch aus der jeweils im Bundesland geltenden Landesbauordnung ergeben, worüber das örtliche Bauamt Auskunft erteilen kann. In diesem Zusammenhang lohnt sich oft auch ein Blick in die jeweilige Abwassersatzung. In einigen Regionen legt diese Satzung nämlich fest, dass jede Grundstücksentwässerungsanlage gegen Rückstau abgesichert sein muss.
Der Bundesgerichtshof urteilte am 22.04.2004 (AZ.: III ZR 108/03), dass Kommunen nicht für Wasserschäden haften, die aufgrund höherer Gewalt – beispielsweise durch einen extremen Starkregen – entstanden sind. Ganz im Gegenteil schreiben viele Kommunen den Eigentümern vor, ihre Gebäude selbst gegen Rückstau abzusichern.
Auch in Bezug auf die Elementarversicherung, Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung hat der Einbau einer Rückstauklappe oder ähnlicher Schutzeinrichtungen nur Vorteile. Viele Versicherungsgesellschaften machen den Vertragsabschluss von einer Rückstausicherung abhängig, um Rückstau-Schäden ausschließen zu können. Hier gilt das Prinzip: Schäden vermeiden statt Schäden beseitigen! Im Schadensfall leisten Versicherungsgesellschaften oftmals nur, wenn Rückstauverschlüsse eingebaut sind.
Rückstauklappe – kleiner Eingriff, große Wirkung
Letztendlich sollte jeder Eigentümer eines Gebäudes mit Kellerräumen oder Souterrain sicherstellen, dass eine Rückstausicherung in die Abwasser-Grundleitung integriert wurde. Dies gilt nicht nur für Immobilien in Bereichen mit vermehrter Hochwasser-Belastung oder besonders regenstarke Regionen, sondern generell für alle Gebäude mit Räumen und Anschlüssen unterhalb der Straßenoberkante bzw. Rückstauebene.
Im Vergleich zu einem potenziellen Schaden, der womöglich wegen fehlender Rückstausicherung nicht von der Versicherung übernommen wird, erscheinen die Kosten für die Anschaffung und den fachgerechten Einbau einer Rückstauklappe oder einer ähnlichen Rückstausicherung eher moderat.
Wer schon einmal einen entsprechenden Wasserschaden zu beklagen hatte, wird die Investition in eine Rückstausicherung sicherlich freiwillig tätigen und auch über einen nachträglichen Einbau nachdenken.