Vorschriften / Gesetze

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren zur Durchsetzung von privatrechtlichen Ansprüchen, das von staatlichen Organen wie Vollstreckungsgerichte und Gerichtsvollzieher vollzogen werden kann. Voraussetzung sind stets ein Vollstreckungstitel sowie die Zustellung an den Schuldner. Der Titel muss vom Gläubiger gerichtlich erwirkt worden sein.
Die Zwangsvollstreckung kann in zweierlei Möglichkeiten erfolgen:
  1. als Vollstreckung in bewegliche Sachen Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, der die Sachen beim Schuldner einzieht und mittels Versteigerung verwertet,
  2. als Vollstreckung in unbewegliches Vermögen (Grundstücke, Gebäude, Wohnungseigentum) durch Eintragung einer Zwangshypothek oder in Form einer Zwangsversteigerung.
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