Baubetrieb/Bauunternehmen

Handwerkskarte

Ist ein Gewerbe in die Handwerksrolle einzutragen, gelten dafür die Regelungen in den §§ 6 bis 17 in der Handwerksordnung (HwO) als Neubekanntmachung vom 24.9.1998 (letzte Änderungen vom 30.6.2017). Die Eintragung erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen durch die Handwerkskammer. Über die Eintragung hat die Handwerkskammer dem Antragsteller gemäß § 10 Abs. 2 HwO eine Handwerkskarte als Bescheinigung auszustellen.
Einzutragen sind in die Handwerkskarte:
  • Name und Anschrift des Inhabers eines Betriebs eines eintragungspflichtigen bzw. zulassungspflichtigen Handwerks,
  • der Betriebssitz des Gewerbebetriebes,
  • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk, beispielsweise Maurer, Dachdecker u. a.,
  • ggf. mehrere zu betreibende zulassungspflichtige Handwerke,
  • Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle,
  • der Name des Betriebsleiters bei juristischen Personen und Personengesellschaften und des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters oder des Leisters eines Nebenbetriebs.
Für die Ausstellung der Handwerkskarte kann die Handwerkskammer eine Gebühr verlangen. Die Höhe ist durch die Handwerkskammer mit Genehmigung der obersten Landesbehörde zu bestimmen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere