Bauwirtschaft/Volkswirtschaft

Handwerkskammer

Die Handwerkskammer ist - wie auch die IHK- eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihr gehören an:
  • die Inhaber eines Handwerkbetriebs oder eines handwerksähnlichen Gewerbes des jeweiligen Bezirks der Handwerkskammer,
  • die Gesellen der Handwerksbetriebe bzw. Gewerbetreibenden,
  • andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung,
  • die Auszubildenden (Lehrlinge) der betreffenden Gewerbetreibenden,
  • ebenfalls auch Personen, die im Kammerbezirk selbstständig eine gewerbliche Tätigkeit ausüben und die Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgreich abgeschlossen haben.
Die rechtlichen Grundlagen liefert die Handwerksordnung (HwO)- Neubekanntmachung vom 24.9.1998 und letzte Änderungen vom 30.6.2017 - im Teil 4, 4. Abschnitt (§§ 90 bis 116).
Als wesentliche, von der Handwerkskammer zu erfüllende Aufgaben sind anzusehen:
  • Wahrnehmung und Förderung der Interessen des Handwerks und seiner Organisationen,
  • Vorschläge, Anregungen und Berichte gegenüber den Behörden zu erstatten,
  • die Handwerksrolle zu führen,
  • die Berufsausbildung im Handwerk zu regeln und hierzu Vorschriften zu erlassen,
  • Prüfungsausschüsse zu bilden, Meisterprüfungs- und Gesellenprüfungsordnungen zu erlassen,
  • technische und wirtschaftliche Fortbildung der Handwerksmeister zu fördern,
  • Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu bestellen und zu vereidigen,
  • die Einrichtungen des Handwerks, insbesondere Genossenschaften zu fördern,
  • die Formgestaltung im Handwerk zu fördern,
  • Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten, vor allem zwischen Inhabern der Handwerksbetriebe und ihren Auftraggebern, einzurichten,
  • Maßnahmen zur Unterstützung Not leidender Handwerker und ihrer Arbeitnehmer zu treffen und zu unterstützen.
Organe der Handwerkskammer sind:
  • die Mitgliederversammlung (Vollversammlung),
  • der Vorstand und
  • die Ausschüsse.
Maßgebend dafür sind die Regelungen in der Satzung gemäß den Anforderungen in der HwO. Die zu berücksichtigende Wahlordnung ist der HwO als Anlage C beigefügt.
Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer. Gerichtlich und nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und Hauptgeschäftsführer nach der Satzung vertreten.
Die mit der Errichtung und Tätigkeit einer Handwerkskammer verbundenen Kosten sind von den Mitgliedern nach einem von der obersten Landesbehörde genehmigten Beitragsmaßstab zu tragen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Handwerkskammer"

Auszug im Originaltext aus DIN 4040-100 (2016-12)
Funktionsfähigkeit und Zustand der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen2) zu kontrollieren. Dabei sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Inaugenscheinnahme der Zu- und Ablaufbereiche von Schlammfang und Fettabscheider so...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1999-100 (2016-12)
Funktionsfähigkeit und Zustand der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen 2) durch folgende Maßnahmen zu kontrollieren: Inaugenscheinnahme der Zu- und Ablaufbereiche von Schlammfang und Abscheider sowie der technischen Ein...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4040-100 (2016-12)
Die Abscheideranlage ist jährlich von einem Sachkundigen2) entsprechend den Vorgaben des Herstellers und des behördlichen Bescheides zu warten.Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle sind zusätzlich folgende Arbeiten durchzuführen: Kontrolle der Inne...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1999-100 (2016-12)
Die Abscheideranlage ist halbjährlich von einem Sachkundigen2) entsprechend den Vorgaben des Herstellers und des behördlichen Bescheids zu warten.Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle sind zusätzlich folgende Arbeiten durchzuführen: Kontrolle der K...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4040-100 (2016-12)
Die Entleerungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Fettabscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten werden.Unabhängig davon sind Schlammfang und Fettabscheider mindesten...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2024-05)
8.1 Allgemeines Nach DIN EN 13306 ist die Inspektion und Wartung ein Teilaspekt der präventiven Instandhaltung, die nach DIN 31051 die Begrifflichkeiten Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung umfasst.Die Maßnahmen der Inspektion der ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere