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Lohnnachweis für Unfallversicherung

Im Baugewerbe werden die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung durch die "Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)" als Körperschaft des öffentlichen Rechts wahrgenommen. Als Grundlage des Beitragsbescheids zur Unfallversicherung ist jährlich von den Bauunternehmen ein Lohnnachweis vorzunehmen und an die Unfallversicherung zu übersenden. Darüber hinaus sind noch zusätzliche, vorrangig beschäftigungsbezogene Daten an die Unfallversicherung zu melden. Diese Aussagen sind vor allem für Betriebsprüfungen der Rentenversicherung von Bedeutung.
Lohnnachweis für Unfallversicherung
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Das Lohnnachweisverfahren wurde ab 2017 neu geregelt. Die gesetzliche Grundlage lieferte das "Fünfte Gesetz zur Änderung des 4. Buches Sozialgesetzbuch (5. SGB IV - ÄndG vom 15. April 2015 im BGBl. I 2015, S. 583)". Danach ist von den Bauunternehmen als Arbeitgeber der Nachweis elektronisch seit 2017 zu erstellen. Eine zunächst noch parallele Nachweisführung in Papierform in einer Übergangszeit von 2 Jahren endete im Februar 2019. Seither ist allein das elektronische Melde- und Nachweisverfahren verpflichtend. Es erweiterte das Meldeverfahren zur Sozialversicherung nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV).
Mit dem elektronischen Lohnnachweis sind auszuweisen:
  • die Mitgliedsnummer des Unternehmens,
  • die Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle,
  • eine Liste der zugehörigen Beschäftigungsbetriebe,
  • die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers,
  • das beitragspflichtige Arbeitsentgelt der Versicherten,
  • die geleisteten Arbeitsstunden der Versicherten,
  • die Anzahl der zu meldenden Versicherten mit Bezug auf die anzuwendenden Gefahrtarifstellen.
Auf Grundlage dieser Aussagen legt danach der Träger der Unfallversicherung die Beiträge fest. Sollten mehrere meldende Stellen in einem Unternehmen oder mehrere Abrechnungskreise für unterschiedliche Arbeitnehmer maßgebend sein, so sind die Meldungen jeweils als Teillohnnachweise zu erstatten. Durch den Unfallversicherungsträger ist dann zu sichern, dass die Teillohnnachweise in der Summe vollständig sind und ein korrekter Beitrag berechnet werden kann.
Mit dem neuen System soll es möglich und zu sichern sein, den Lohnnachweis für ein Kalenderjahr jeweils bis zum 16. Februar des Folgejahrs aus einem Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe vorzunehmen, die jeweils systemgeprüft eine elektronische Datenübertragung an die betreffende Unfallversicherung übermittelt.
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