Das Baugewerbe ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Volkswirtschaft, der Hoch- und Tiefbau sowie spezialisierte Bautätigkeiten umfasst.
Was gilt als Baugewerbe?
Das Baugewerbe ist Teil des produzierenden Gewerbes in der Bauwirtschaft. Es trägt erheblich zur gesellschaftlichen Wertschöpfung bei und beeinflusst die Konjunktur. Bauleistungen werden handwerklich und industriell ausgeführt. Abzugrenzen sind die Leistungen der Baustoffindustrie und des Baustoffhandels. Zur Ausführung der Bauleistungen gehören auch Planung, Organisation, vertragliche Gestaltung und die Bauabnahme von Bauprojekten. So werden Bauwerke nicht nur neu errichtet, sondern auch instandgehalten, saniert sowie aus- und umgebaut. Dafür sind handwerkliche Fähigkeiten und Fachkräfte erforderlich. 
Das Baugewerbe wird u. a. unterteilt in Hochbau, Tiefbau und vorbereitende Baustellenarbeiten.
Bild: © f:data GmbH
Wie gliedert sich das Baugewerbe?
Die aktuelle Fassung ist die WZ 2025 des Bundesamtes für Statistik. Sie wird seit 2025 schrittweise in vier Stufen eingeführt und gilt bis zur vollständigen Ablösung der WZ 2008 parallel; die volle Umsetzung erfolgt ab den Berichtszeiträumen 2028 / 2029. Bis zur vollständigen Ablösung der vorherigen WZ 2008 durch die WZ 2025 gelten beide Klassifikationen parallel.
Vom Baugewerbe abzugrenzen sind die Leistungen:
GaLaBau wird nach WZ 2025 in der Gruppe 81.3 „Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen“ erfasst.
Klassifikation des Baugewerbes nach WZ 2025
In der WZ 2025 wird das Baugewerbe im Abschnitt F mit den Abteilungen 41 bis 43 mit weiterer Untergliederung bis zu 5-stelligen Unterklassen ausgewiesen:

Bild: © Quelle: Statistisches Bundesamt, Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025).
Als wesentliche Änderung werden Bauträger in der WZ 2025 nicht mehr im Hochbau (Abteilung 41), sondern in der Unterabteilung 68.12 beim Grundstücks- und Wohnungswesen geführt. Neu aufgenommen wurden in der WZ 2025:
- 43.23 „Einbau von Isolierungen“ als eigenständige Klasse sowie
- die Gruppen 43.4 bis 43.6 und 43.9.
Die Zuordnung der Bauunternehmen zu einer der Gruppen oder Klassen erfolgt nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit.
Zuordnung nach Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Zum Bauhauptgewerbe können aus WZ 2025 verschiedene Bauten / Leistungen aus folgenden Abteilungen bzw. Gruppen zugeordnet werden: | 41 | Hochbau gesamt |
| 42 | Tiefbau gesamt |
| 43.1 | Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten |
| 43.4 | Spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau |
| 43.5 | Spezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau |
| 43.9 | Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten |
Ein Bauunternehmen kann jeweils nach seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt (gemessen an der Wertschöpfung, ersatzweise an anderen Gütern) einer Gruppe und weiter untergliedert zugeordnet werden. Ausbildung für Bauberufe
Die Bau-Berufsausbildung wird modernisiert. Grundlage ist die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft vom 6. Juni 2024“ in BGBl. I, Nr. 179, S. 358. Sie ist seit dem 1. August 2026 in Kraft. Hervorzuheben ist die Neuordnung und strukturelle Gliederung der Berufsausbildung mit neuen Ausbildungs- und Prüfungsinhalten für Bauberufe in den Artikeln 1 bis 3 der Verordnung. Verwiesen sei auf nähere Erläuterungen unter „Berufsausbildung in der Bauwirtschaft“. Die Neuordnung umfasst 19 Ausbildungsberufe, differenziert nach:
Die Berufsausbildung im Baugewerbe erfolgt nicht nur im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule, sondern auch zu einem großen Teil in überbetrieblichen Ausbildungszentren (ÜAZ).