Bauwirtschaft/Volkswirtschaft

Baugewerbe

Was gilt als Baugewerbe?

Bleibt die Betrachtung der Bauwirtschaft auf die ausschließlich handwerklich und industriell betriebene Ausführung von Bauleistungen (ohne Baustoffindustrie und -handel) eingegrenzt, so wird vom Baugewerbe als Teil des produzierenden Gewerbes der Volkswirtschaft gesprochen.
Das Baugewerbe wird u. a. unterteilt in Hochbau, Tiefbau und vorbereitende Baustellenarbeiten.
Das Baugewerbe wird u. a. unterteilt in Hochbau, Tiefbau und vorbereitende Baustellenarbeiten.
Bild: © f:data GmbH

Wie gliedert sich das Baugewerbe?

In der Vergangenheit wurde das Baugewerbe allgemein unterteilt in Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe. Von dieser Gliederung wird seit 1996 abgewichen und das Baugewerbe nach der vom EU-Ministerrat festgelegten verbindlichen Statistik der Wirtschaftszweige unterteilt.
In der Klassifikation der Wirtschaftszweige der Ausgabe 2008 (WZ 2008) wird das Baugewerbe im Abschnitt F und den Gruppen 41 bis 43 ausgewiesen, und zwar in der Untergliederung nach
Traditionell wird aber in der Baupraxis noch weiterhin vom Bauhauptgewerbe und dem Ausbaugewerbe gesprochen. Analog werden zum Teil auch in der Bauberichterstattung noch danach Aussagen aufbereitet.
Das Bauhauptgewerbe umfasst verschiedene Bauten bzw. Leistungen aus allen Gruppen 41 bis 43. Ein Bauunternehmen wird jeweils nach seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt (gemessen an der Wertschöpfung, ersatzweise an anderen Gütern) einer Unterklasse der Klassifikation zugeordnet.
Zum Ausbaugewerbe in der Bauberichterstattung werden nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) folgende Gruppen gerechnet:
  • 43.2 Bauinstallation,
  • 43.3 Sonstiger Ausbau und
  • 41.1 Erschließung von Grundstücken und Bauträger
Beispiel

Klassifikation der Wirtschaftszweige

Klassifikation der Wirtschaftszweige
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
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