In diesem Brief erkennt ein Besteller oder Verbraucher eine durch den Bauunternehmer angezeigte Behinderung wegen ungünstiger Witterungseinflüsse an bzw. teilweise an. Die Teilanerkennung bezieht sich u. a. auf die aus der Behinderung folgende Fristverlängerung der Bauausführung. Diese lehnt der Besteller/Verbraucher zum Teil ab, da die Dauer der unmittelbaren Behinderung aus seiner Sicht weniger Werktage umfasst. Er begründet seine Auffassung z. B. mit einer verzögerten Behinderungsanzeige. Weitere Gründe werden im Brief zur Auswahl gestellt.
Der Besteller/Verbraucher fordert den Bauunternehmer zudem auf die Bauausführung unmittelbar fortzuführen und Maßnahmen vorzusehen, dass ein ggf. eingetretener Leistungsrückstand aufgeholt wird und die Bauleistungen zum vereinbarten Termin fertiggestellt werden.