Der Bauunternehmer reagiert mit diesem Musterbrief auf ein Begehren des Bauherren zur Änderung der Leistungen und der Aufforderung an den ihn für die Ausführung ein Angebot zu unterbreiten. Da die Verantwortung für die Bauplanung beim Bauherren liegt, beruft sich der Bauunternehmer auf § 650b Abs. 1 BGB, nachdem er erst dann verpflichtet ist, ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung zu erstellen, wenn die Bauplanung für die Leistungsänderung veranlasst bzw. vorgenommen und ihm zur Verfügung gestellt wurde. Er bittet den Besteller/Verbraucher daher, ihm die Planungsunterlagen zukommen zu lassen, damit er danach ein Angebot unterbreiten kann.