Bauvertrag nach BGB Für den Abschluss von BGB-Bauverträgen ab 1. Januar 2018 gelten die neuen eigenständigen Regelungen als Bauvertragsrecht innerhalb des Werkvertragsrechts, zusammengefasst in § 650a bis § 650h BGB. Zunächst wird im § 650 Abs. 1 BGB erstmals der Bauver...
Abschlagszahlung bei Änderung nach BGB Werden Änderungen zu BGB-Bauverträgen vom Besteller oder vom Verbraucher zu Verbraucherbauverträgen begehrt, ist der Bauunternehmer verpflichtet, ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung zur Änderung zu erstellen. Wird durch die Vertragspartei...
Textform zu BGB-Bauverträgen Die Textform nach § 126b BGB - zu unterscheiden von der Schriftform nach § 126 BGB - wird in verschiedenen Regelungen und Gesetzen vorgeschrieben. In Verbindung mit Bauverträgen nach dem Werks- und Bauvertragsrecht nach BGB ab 2018 sind folgende Vorg...
Vergütungsanpassung bei BGB-Bauverträgen Nach Abschluss eines Bauvertrags können Besteller und Verbraucher noch Änderungen für den Bauvertrag nach BGB und Verbraucherbauvertrag (nicht jedoch für einen Bauträgervertrag ) zur vereinbarten Leistung begehren. Es gelten dann für ab 2018 abgeschl...
Abnahme bei BGB-Bauverträgen Die Vorschriften zur Abnahme eines Werkes bzw. von Bauleistungen wurden mit dem Werk- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 präzisiert. Wie bisher ist der Auftraggeber ( Besteller oder Verbraucher ) nach § 640 Abs. 1 BGB verpflichtet, "das vertragsgemä...
Änderungen zum Architektenvertrag Im Werk- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 wurde der Architekten- und Ingenieurvertrag als eigenständiger Vertragstyp eingeführt. Neben den spezifischen Vorschriften in den §§ 650p bis 650t BGB sind für den Architekten- und Ingenieurvertrag auch di...
So können Besteller Werk- und Bauverträge kündigen Rücktritt oder Kündigung? Das ist die Frage, wenn Auftraggeber aus einem Werk- oder Bauvertrag aussteigen wollen. Im Gegensatz zu Auftragnehmern können Auftraggeber (Besteller, auch Bauunternehmer, Architekten etc.) ihn sogar jederzeit ohne Angabe vo... 10.02.2023