Im Musterbrief bittet der Auftragnehmer den Auftraggeber mit Bezug auf § 5 Abs. 2, um Mitteilung des Baubeginns, da dieser nicht im Bauvertrag vereinbart wurde. Zudem weist der Auftragnehmer darauf hin, dass evtl. höhere Aufwendungen aus Lohn-, Stoffpreis- und Gerätekostenerhöhungen an den Auftraggeber berechnet werden, wenn der Baubeginn nicht bis zu einem im Brief genannten Termin erfolgt, da die Preisangebote unter der Prämisse einer unverzüglichen Auftragserteilung unterbreitet wurden.