Mit diesem Brief kündigt der Besteller mit Bezug auf § 648 BGB den Bauvertrag. Zugleich fordert er den Auftragnehmer auf, eine prüfbare Schlussrechnung bis zu einem festgelegten Termin vorzulegen und macht darauf aufmerksam, dass der Auftragnehmer sich bei der Vergütung die von ihm eingesparten Kosten anrechnen lassen muss. Sollte der Auftragnehmer den Termin zur Rechnungslegung verstreichen lassen, kündigt der Besteller an, die Rechnung selbst zulasten des Auftragnehmers aufzustellen.