Der Auftraggeber erklärt in diesem Brief, dass die vorliegende Rechnung (Abschlagsrechnung, Schlussrechnung) nicht die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 1 VOB/B erfüllt, die für eine Prüfbarkeit zwingend notwendig sind. Die Gründe, die die Prüfung beeinträchtigen, werden aufgezählt. Zudem weist der Auftraggeber darauf hin, dass die geforderte Vergütung daraus ableitend nicht fällig wird. Der Auftraggeber fordert eine überarbeitete prüfbare Rechnung bis zu einem festgelegten Termin. Falls zu diesem Termin keine prüfbare Rechnung vorgelegt wird, kündigt der Auftraggeber an, die Rechnung mit Bezug auf § 14 Abs. 4 VOB/B selbst auf Kosten des Auftragnehmers zu erstellen. In der Anlage schickt der Auftraggeber die nicht prüfbare Rechnung an den Auftragnehmer zurück.