Hinterlegung von Geld als Sicherheit Hinterlegung von Geld ist eine Art der Sicherheit nach § 17 VOB, Teil B für die Vertragserfüllung sowie bei Mängelansprüchen. Sie kann in gleicher Weise auch bei einem Werkvertrag nach BGB mit Bezug auf § 233 vorgesehen werden. Ist diese Art vereinba...
Sicherheitsumfang nach VOB Mit Ausnahme der Besicherung von Zahlungen, die in der Regel höchste Sicherheit (bis zu 100 % Besicherung) erfordert, werden über die Höhe der Sicherheitsleistung für den Auftraggeber (AG) zur Vertragserfüllung des Bauunternehmers sowie zu Mängelan...
Sperrkonto Wird im VOB-Vertrag Sicherheit nach § 17 VOB, Teil B vereinbart und durch Einbehalt von Geld durch den Auftraggeber oder, Hinterlegung von Geld durch den Auftragnehmer , geleistet, so sind die betreffenden Geldbeträge auf eine Sperrkon...