Mit diesem Schreiben teilt ein Besteller (Verbraucher) einem Bauunternehmer mit Bezug auf § 636 BGB mit, dass er wegen Ausführungsmängeln vom Vertrag zurücktritt. Er erklärt, wann er die Ausführungsmängel schriftlich angezeigt und zu deren unverzüglicher Beseitigung aufgefordert hatte. Da der Bauunternehmer dieser Aufforderung aber bis zum heutigen Tage nicht nachgekommen sei, tritt er nun vom Vertrag zurück. Weiterhin macht der Besteller nach § 634 Nr. 4 Schadenersatz für die nicht wie geschuldet erbrachte Leistung geltend, aus der ihm zusätzliche Aufwendungen entstanden sind. Nach Ermittlung will er dem Auftragnehmer den Schaden berechnen.