Der Auftraggeber fordert mit diesem Brief den Auftragnehmer auf, angezeigte Mängel unverzüglich zu beseitigen. Er setzt eine Nachfrist, da der Auftragnehmer der Aufforderung bis zum vorgegebenen Termin nicht nachgekommen war. Zudem erklärt der Auftraggeber, dass er mit Bezug auf § 13 Abs. 5, Nr. 2 VOB/B die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers durch ein anderes Unternehmen beseitigen lassen wird, falls der Auftragnehmer die Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt. Und sollte ein weiterer Schaden entstanden sein, will der Auftraggeber diesen ebenfalls gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.