Kündigung zu Bauverträgen nach BGB Mit Bezug auf das reformierte Werk- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 können Bauverträge nach BGB wie auch solche nach der VOB gekündigt werden. Für ab 2018 abgeschlossene Verträge bedarf jede Kündigung eines Bauvertrags nach § 650h BGB der Schrift...
Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 Mit dem "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts ... vom 28. April 2017 (verkündet am 4. Mai 2017 im BGBl. I Nr. 23, S.969)" ändern sich Regelungen im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zum Werkvertrag, die für ab 1. Januar 2018 abzuschließende Verträge g...
Nacherfüllung bei Mängelansprüchen nach BGB Der Bauunternehmer als Auftragnehmer hat dem Auftraggeber (AG) als Besteller oder Verbraucher bei einem Bauvertrag nach BGB das Werk gemäß § 633 Abs. 1 BGB frei von Rechts- und Sachmängeln bei Bauleistungen zu verschaffen. Ist dies nicht der Fall, ka...
Mängelrechte des Bestellers nach BGB Mängelrechte nach BGB stehen rechtlich zu einerseits dem Bauherrn als Besteller oder Verbraucher, dass der Bauunternehmer als Auftragnehmer seine Bauleistung bzw. das Bauwerk als Werkerfolg ihnen nach § 633 Abs. 1 BGB frei von Sachmängeln verschafft,...
Das Recht zur zweiten Andienung 05.10.2017 Das Werk muss bei Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Gleiches gilt für die Kaufsache bei Gefahrübergang (Übergabe). Ob Mängelfreiheit vorliegt, bemisst sich in erster Linie nach der vereinbarten Beschaffenheit. Diese ergibt sich aus den g...
Mängelansprüche schon vor der Abnahme? 30.03.2017 Grundsatzurteil des BGH vom 19.1.2017, Aktenzeichen VII ZR 301/13. Sachverhalt: Der Bauherr verlangt vom Unternehmer Vorschuss in Höhe von ca. 43.000 € für die Beseitigung von Fassadenmängel. Die Arbeiten hat der Unternehmer zwar fertiggestellt, der...