Mit diesem Brief teilt ein Auftraggeber einem Auftragnehmer mit, dass bestimmte Mängel aufgetreten sind, und dass der Auftragnehmer diese vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht hat. Er erklärt dem Auftragnehmer, dass dieser gemäß § 13 Abs. 7, Nr. 2 VOB/B für diese Schäden in vollem Umfang haftet, zusätzlich zu den Aufwendungen für die Mängelbeseitigung. Die für die Schadensbeseitigung erforderlichen und entstehenden Aufwendungen will der Auftraggeber aufbereiten und dem Auftragnehmer zu gegebener Zeit nachweisen und geltend machen.