Mit diesem Brief antwortet ein bauausführendes Unternehmen auf die Aufforderung eines Bestellers Planungs- (oder Ausführungs-) Unterlagen zum Nachweis gegenüber Dritten nach § 650n Abs. 1 und 3 BGB herauszugeben. Er listet die beigefügten Unterlagen auf unter Angabe der Bezeichnung, der Kurzform, der Anzahl und des Datums der Unterlagen. Solche Unterlagen können Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Aufmaße, Eignungs- und Gütenachweise oder Prüfungen sein. Der Bauunternehmer bittet um Hinweise des Bestellers, sollte dieser Rückfragen haben oder Unstimmigkeiten feststellen. Dem Brief werden die aufgelisteten Unterlagen beigefügt.