Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit diesem Brief seinen Vergütungsanspruch nach § 7 Abs. 1 VOB/B in Verbindung mit § 6 Abs. 5 VOB/B mit. Er listet die Leistungen auf, für die er nunmehr die Schadenshöhe festgestellt hat. Diese Leistungen wurden durch nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände infolge von höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderer unabwendbarer Umstände beschädigt bzw. zerstört. Der Auftragnehmer legt die Rechnung und Nachweise zur Schadensfeststellung und -höhe zu einzelnen Rechnungspositionen bei und bittet um Überweisung des Rechnungsbetrags zu einem benannten Termin.