Der Auftraggeber teilt mit diesem Brief mit, dass er festgestellt hat, dass der Auftragnehmer Leistungen abweichend vom Bauvertrag eigenmächtig ausgeführt hat. Er listet die betreffenden Leistungen auf und verlangt mit Bezug auf § 2 Abs. 8, Nr. 1 VOB/B die Beseitigung der vertragswidrig ausgeführten Leistungen. Dazu setzt er dem Aufragnehmer eine Frist. Sollte der Auftragnehmer die Frist fruchtlos verstreichen lassen, kündigt der Auftraggeber an, die Beseitigung selbst zu veranlassen auf Kosten des Auftragnehmers. Zudem erklärt der Auftraggeber, sollten ihm durch die vertragswidrigen Leistungen weitere Aufwendungen entstehen, wird er diese dem Auftragnehmer zu gegebener Zeit als Schaden nachweisen und seine Ansprüche geltend machen.