Baurecht / BGB

Leistungen ohne Auftrag

Leistungen ohne Auftrag
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Ausgeführte Bauleistungen ohne Auftrag stellen dem Grunde nach vertragswidrige Leistungen dar. Vom Auftraggeber müssen solche Leistungen - sowohl nach Art als auch nach dem Umfang - nicht hingenommen werden. Der Auftraggeber kann verlangen, dass das Bauunternehmen als Auftragnehmer diese Leistungen wieder beseitigt, und zwar in einer vom Auftraggeber vorzugebenden Frist. Die Fristsetzung ist schriftlich mit einem konkreten Termin zu empfehlen.
Liegt der Bauausführung ein VOB-Vertrag zugrunde, wird in § 2 Abs. 8, Nr. 1 VOB/B bestimmt, dass Leistungen ohne Auftrag nicht zu vergüten sind. In Ausnahmefällen ist jedoch eine Vergütung nach § 2 Abs. 8, Nr. 2 VOB/B durchaus möglich. Das betrifft Leistungen zu folgenden Beispielen:
  • zusätzliche Leistung bei Gefahr für Verzug,
  • nur mit diesen Leistungen ist Bauerfolg erreichbar.
Eine Vergütung steht dann dem Auftragnehmer unter folgenden Voraussetzungen zu:
  • die erforderliche Leistung entspricht auch dem Willen des Auftraggebers,
  • unverzügliche Anzeige durch Auftragnehmer, am besten schriftlich und mit Nachweis, dass der Auftraggeber davon Kenntnis nahm, wofür aber keine Frist bestimmt ist,
  • nachträgliche Anerkennung durch den Auftraggeber (schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten),
  • Leistung muss ausgeführt werden.
Die angeführten Voraussetzungen entsprechen zugleich auch den Anforderungen für eine Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677 ff. BGB, lediglich die unverzügliche Anzeige als Verpflichtung für den Auftragnehmer kommt hinzu.
Der Auftraggeber kann angezeigte, bereits eigenmächtig ausgeführte Leistungen auch gegenüber dem Auftragnehmer nachträglich anerkennen und dafür ein Nachtragsangebot anfordern.
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Zeitansatz: 19,359 h/t (1162 min/t)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Hameln-Pyrmont

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Leistungen ohne Auftrag"

Auszug im Originaltext aus DIN 18300 (2019-09)
Historische Änderungen:Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.3, 3.1.5, 3.1.6, 3.2.3, 3.4.1, 3.4.2, 3.5.1 und 3.5.2 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Leistungen zum Feststel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18355 (2019-09)
Historische Änderungen:Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18360 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.4...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18311 (2019-09)
Historische Änderungen: Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.3, 3.1.4, 3.1.5, 3.1.7, 3.1.11 und 3.2.3 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Aufstellen, Vorhalten und Beseitige...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18321 (2019-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitten 3.2.2, 3.2.3, 3.2.4 und 3.3.2 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Erstellen von Standsicherheitsnachweisen und Ausführungszeichnungen.4.2.3...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18314 (2016-09)
Historische Änderungen:Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die im Abschnitt 3.1.5 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Leistungen zum Schutz von Personen, Bau- und Anlagenteilen, z. B. Schutzwände, Ei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18315 (2019-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitt 3.1.2 und Abschnitt 3.3.1.3 aufgeführten Besonderen Leistungen.Anmerkung zu 4.2.14.2.2 Boden- und Wasseruntersuchungen, ausgenommen die Leistunge...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18324 (2019-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.4, 3.1.7, 3.1.8, 3.3.1, 3.3.2, 3.3.3 und 3.4 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Liefern von Ausführungszeichnungen und rechnerischen N...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18309 (2019-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die im Abschnitt 3.1.7 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Leistungen zum Feststellen des Zustands der baulichen Anlagen einschließlich der Straßen sowie der Verso...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18323 (2016-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.4.2.2 Herrichten ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Gleis ver- und rückschwenken, bis 30 cm....
Abrechnungseinheit: m

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