Mit diesem Brief verlangt der Besteller mit Bezug auf § 635 Abs. 1 BGB Nacherfüllung in Form von Mängelbeseitigung. Er erklärt, welche Mängel er am Bauvorhaben festgestellt hat und weist darauf hin, dass die Mängelanspruchsfrist für das Bauvorhaben noch nicht abgelaufen ist. Der Besteller setzt einen Termin, bis zu dem die Mängelbeseitigung ordnungsgemäß abgeschlossen sein soll. Zudem erklärt er, dass der Auftragnehmer die erforderlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu tragen hat und bittet um Terminabstimmung.