Dieser Brief dient einem Auftragnehmer, um neue Pauschalsummen für Teilleistungen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Grund ist die Feststellung, dass bei einigen, im Brief extra aufgelistete Positionen des Leistungsverzeichnisses die tatsächlich ausgeführten Leistungsmengen um mehr als 10 % überschritten (unterschritten) wurden. Der Auftragnehmer erklärt, dass für diese Positionen neue Einheitspreise zu bestimmen sind. Da aber auch andere Positionen, für die Pauschalsummen vereinbart wurden, von den Positionen mit Mengenabweichungen über 10 % im Umfang mitbestimmt werden, fordert der Auftragnehmer für diese Positionen nach § 2 Abs. 3 Nr.4 VOB/B auch eine angemessene Änderung der Pauschalsummen. Er macht ein Angebot für die betreffenden Positionen und bittet den Auftraggeber die angemessen höhere Pauschalsumme mit ihm zu vereinbaren. Der Auftragnehmer fügt zur Begründung seines Nachtragsangebotes die Berechnungen, basierend auf den Kalkulationsansätzen des Hauptangebotes bzw. auf den ergänzenden Formblättern Preise 221 (222), in der Anlage bei.