Der Besteller schreibt diesen Brief, nachdem der Bauunternehmer nach Abnahme der Bauleistungen und Anzeige von aufgetretenen Mängeln, nicht der Aufforderung des Bestellers nachgekommen ist, Nacherfüllung in Form von Mängelbeseitigung zu leisten. Der Besteller erklärt weiter, dass es sich bei den Mängeln um sehr erhebliche Mängel handelt und er deshalb mit Bezug auf § 281 Abs. 1, letzter Satz BGB Schadenersatz statt der ganzen Leistung fordert. Der Besteller kündigt an, den Schaden zu ermitteln und dem Bauunternehmer zu gegebener Zeit zu berechnen.