Mit diesem Brief teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, dass der Termin für die vertraglich vereinbarte, förmliche Abnahme, den er nach Mitteilung der Fertigstellung vorgeschlagen hatte, inzwischen ohne Information des Auftraggebers verstrichen ist. Er weißt darauf hin, dass die Leistung nach § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B mit Ablauf von 12 Werktagen nach der Fertigstellungsanzeige als angenommen gilt und bittet noch einmal um die Abnahme möglichst vor Eintritt der fiktiven Abnahme.