Im Musterbrief teilt der Auftraggeber mit, dass er auf die förmliche Abnahme verzichtet. Wahlweise kreuzt er an, ob er keine Abnahme nach § 12 Abs. 5 Nr. 1 oder § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B verlangt, was u. a. Auswirkungen auf den Zeitpunkt hat, zu dem das Bauwerk dann als abgenommen gilt. Er erklärt, dass ihm bekannt ist, dass nach diesem Zeitpunkt die Gefahr auf ihn übergeht. Und er verlangt nach dem betreffenden Zeitpunkt die Schlussrechnung des Auftragnehmers.