Der Auftragnehmer schreibt diesen Brief, um den Auftraggeber darüber zu informieren, welche Wahl er bezüglich der Sicherheitsarten, die ihm laut § 17 Abs. 3 VOB/B zusteht, getroffen hat. Der Brief beinhaltet die Möglichkeit die gewählte Sicherheitsart (Bürgschaft, Einbehalt von Abschlagsrechnungen in Teilbeträgen für die Vertragserfüllungssicherheit sowie von der Schlussrechnung für die Mängelanspruchssicherheit, Hinterlegung von Geld aus der Vergütung) anzukreuzen.