Dieser Brief dient einem Auftraggeber dazu, ein Nachtragsangebot zu zusätzlich zum Vertragssoll ausgeführten Leistungen des Auftragnehmers abzulehnen. Der Auftraggeber begründet seine Zurückweisung des Nachtragsangebotes damit, dass bei der Kalkulation desselben nicht gemäß § 2 Abs. 6, Nr. 2 VOB/B die zu beachtenden Grundlagen der Preisermittlung berücksichtigt wurden. Er konkretisiert diese Aussage damit, dass im Nachtragangebot der ausgewiesene Kalkulationslohn sowie die Zuschläge für Gemeinkosten sowie für Wagnis und Gewinn nicht in der gleichen Höhe angesetzt wurden, wie sie in den ergänzenden Formblättern Preis, die mit dem Hauptangebot vorgelegt wurden, zugrunde liegen. Zudem fehlen dem Auftraggeber Nachweise zu den vom Auftragnehmer ausgewiesenen "besonderen Kosten" für die ausgeführten zusätzlichen Leistungen.